Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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Der Kaiser aber machte die vom Papste betriebene und von 
August natürlich sehr gern gesehene Vermählung des Kurprinzen 
mit einer der nachgelassenen Töchter Kaiser Josephs I. von der 
Veröffentlichung des Glaubenswechsels und davon abhängig, daß 
der Kurprinz seine Kinder im katholischen Glauben erziehen lasse. 
Nun hatte August vor der Bekanntgebung des Übertritts nur 
aus Rücksicht auf seine streng protestantische Mutter zurückgeschreckt. 
„Diese sonst ausgezeichnete Dame,“ sagt der katholische und priester- 
liche Geschichtschreiber der Bekehrung Augusts und seines Sohnes, 
„hatte sich durch ihr anspruchsloses Wesen, wie durch ihre Weis- 
heit die Liebe und Achtung des ganzen Volkes erworben, war aber 
dabei unglücklicherweise, namentlich gegen das Ende ihres Lebens, 
eine große Gegnerin der katholischen Religion.“ Mit ihrem am 
1. Juli 1717 auf ihrem Witwensitze Lichtenburg bei Torgau er- 
folgten Tode fiel jene Rücksicht weg. Im Mai 1715 hatte der 
Kurprinz Paris verlassen und war über Südfrankreich im Früh- 
jahr 1716 nach Venedig gekommen. Hier traf ihn die vom 
13. Juli von Teplitz aus gesandte Ermächtigung seines Vaters, 
mit der Veröffentlichung seines nunmehr fünf Jahre gehüteten 
Geheimnisses nicht länger zu zögern. Er ging von Venedig nach 
Wien, wo er, am 3. Okt. 1716 angelangt, am 11. Okt. seinem 
Hofstaat offiziell seinen Glaubenswechsel anzeigte. Am 26. Febr. 
1718 erfolgte die Verlobung mit der am 8. Dez. 1699 geborenen 
älteren Tochter weiland Kaiser Josephs I., Maria Josepha; am 
20. Aug. 1719 fand die Vermählung zu Wien statt, im Sep- 
tember wurde unter beispielloser Pompentfaltung der Einzug des 
jungen Paares in Dresden gehalten. 
Die Bekanntwerdung des kurprinzlichen Übertritts erregte 
im Lande die tiesste Entrüstung; sie fiel gerade in die Zeit 
vor der 200jährigen Erinnerungsfeier der Reformation, die zu 
untersagen der päpstliche Nuntius beim König mit bezeichnender 
Frechheit beantragte. Die Stände gaben einen so geharnischten 
Protest ein, daß der gewandte Graf Flemming mit allen Mog- 
lichen Mitteln einige Milderungen des Textes zu veranlassen sich 
genötigt sah. Auch setzten sie eine erneute Religionsversicherung 
durch, beiläufig die sechste. Am Tage des Landtagsabschiedes aber
	        
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