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auch Rutowski, der Anführer des sächsischen Kontingents, war
wenig geneigt, über die Abmachung hinaus in dieser Jahreszeit
in dem von Osterreichern und Preußen ausgesogenen Lande weiter
zu marschieren. Es kam zu heftigen Auseinandersetzungen, in-
folge deren König Friedrich Moritz den Befehl zuschickte, sich zu
entfernen, dem dieser jedoch nicht nachkam. Doch schickte man
nun aus Dresden an Rutowski auf das energische Drängen
Friedrichs die Weisung, sich wieder an den Preußenkönig an-
zuschließen.
Dieser hatte mittlerweile am 19. Februar 1742 schon Znaym
besetzt. Sein rasches Vordringen veranlaßte Maria Theresia, ihren
Schwager, den Herzog Karl von Lothringen vom bayrischen Kriegs-
schauplatz nach den bedrohten Gegenden zu rufen. Ein blinder
Lärm von seinem Anrücken veranlaßte am 28. Febr. die Sachsen,
Iglau zu räumen, wohin sie allerdings zwei Tage später wieder
zurückkehrten. Der Preußenkönig äußerte sich darüber voller Ent-
rüstung an den französischen Gesandten in Dresden Valori. Graf
Rutowski erbat sich infolgedessen Urlaub, und wurde im Kom-
mando durch seinen Halbbruder, den Chevalier de Saxe ersetzt.
Er erlitt, nachdem er sich mangelnder Verpflegung wegen doch
von den Preußen getrennt hatte, zwischen dem 23. und 25. März
1742 eine Schlappe in einem Hohlwege zwischen Tischnowitz und
Czernahora und eine weitere durch Überfall am 15. April in dem
Dorfe Außig. Die Sachsen blieben nun untätig im Saatzer Kreise
stehen, weil Brühl nicht wollte, daß sie Karl VII. Böhmen
erobern helfen sollten. Friedrich aber siegte am 17. Mai 1742
zwischen Chotusitz und Czaslau in Böhmen über den Herzog Karl.
Er fand es nun an der Zeit, Frieden zu schließen. Unter Ver-
mittelung des schon lange zu diesem Zwecke tätigen Lords Hyndford
wurden am 11. Juni 1742 die Friedenspräliminarien zu Breslau
unterzeichnet, durch die Preußen in den Besitz des „oberen und
niederen Schlesiens und der Grafschaft Glatz bis auf Teschen,
Troppau und das Land jenseits der Oppa und des hohen Gebirges“
kam. Und Sachsen? Ihm wurde unter der Bedingung, seine Truppen
zurückzuziehen, binnen sechzehn Tagen nach erhaltener Anzeige von
diesem Frieden der Beitritt zu diesem Frieden offen gelassen. —