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fürchten und veranlaßten ihn unter Erneuerung der Bündnisse
mit Bayern und Frankreich zur Wiederaufnahme der Waffen.
Ohne den Bescheid auf sein nach Warschau gerichtetes Ersuchen,
durch Sachsen marschieren zu dürfen, abzuwarten, zog er vom
11. August an durch Sachsen nach Böhmen. Es gelang aber
den mit 22000 Mann sächsischer Truppen im Oktober vereinigten
Osterreichern unter der Führung Karls von Lothringen, den schon
bis Prag vorgerückten Eindringling wieder aus Böhmen zu
werfen.
Für Sachsen lag nun nach dem Dezemberbündnis von 1743
die Politik klar vorgezeichnet. Es kam auch am 8. Jan. 1745
zu Warschau ein Vertrag zur Vorlage, der für die Stellung von
30000 Mann 150000 Pfund Sterling englischer und holländischer
Subsidien versprach. Der am 20. Jan. 1745 erfolgte Tod
Karls VII. veränderte aber nach Brühls Ansicht die Sachlage so,
daß er es mit der Unterzeichnung des Warschauer Vertrags zu-
nächst nicht eilig hatte, sondern insgeheim mit Frankreich über
die Gewinnung der Kaiserkrone durch seinen Herrn und eventuellen
Anschluß an Frankreich verhandelte. Der französische Gesandte
in Dresden, Valori, versprach die nötigen Subsidien für 60000
Mann und die Kaiserkrone; letztere war der Traum der Kurfürstin
Maria Josepha, die gern gleich ihrer bayrischen Schwester, Kaiserin
geworden wäre. Aber England drang unter der Drohung, die
Zahlung der Subsidien einzustellen, auf Unterzeichnung des War-
schauer Vertrags, die dann auch am 15. März erfolgte.
Die für Sachsen abfallenden Teile aus der preußischen Masse
wurden durch den von Maria Theresia am 3. Mai, von Friedrich
August II. am 18. Mai 1745 unterzeichneten sog. Leipziger Partage-
traktat festgestellt. Von dem an Osterreich zurückfallenden Schle-
sien sollte zwar Sachsen höchstens den Schwiebuser Kreis, dazu
aber das Herzogtum Magdeburg mit dem Saalkreise, Krossen,
Züllichau und die böhmischen Lehen in der Lausitz erhalten. Auch
sollte die Krone Polen das Herzogtum Preußen wieder erwerben
und dafür seine an die Ukraine grenzenden Landstriche abtreten. —
Das Defensivbündnis und der Warschauer Vertrag verpflichteten
Sachsen nur zur Verteidigung Böhmens. Trotz Friedrichs