Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

— 521 — 
nicht mehr erlebt. Am 13. Dezember erkrankte er an den Pocken 
und starb schon am 17. Dez. 1763 im 42. Lebensjahre. In 
16½ jähriger Ehe hatte ihm seine Gattin Maria Antonia eine 
ziemlich zahlreiche Kinderschar geschenkt; zunächst den nunmeh- 
rigen Kurfürsten Friedrich August, geb. 23. Dez. 1750, 
gest. 5. Mai 1827; dann Karl Maximilian, geb. 24. Sept. 1752, 
gest. am 8. Sept. 1781; ferner Josef, geb. 26. Jan. 1754, 
gest. schon am 25. März 1763; weiterhin Anton, geb. 27. Dez. 
1755, der dem Bruder auf dem Throne nachfolgte und am 6. Mai 
1836 starb; sodann Maximilian, geb. 13. April 1759, gest. 3. Jan. 
1838, dessen Sohn der spätere König Johann war, und endlich 
zwei Töchter, Maria Amalia, geb. am 27. Dez. 1755, ver- 
mählt mit dem Pfalzgrafen Karl von Zweibrücken, gest. 20. April 
1831, und die unvermählt gebliebene Maria Anna, geb. 27. 
Febr. 1761, gest. 26. Nov. 1820. 
Die Unmündigkeit des erst im 13. Lebensjahre stehenden 
Kurfürsten machte eine vormundschaftliche Regierung notwendig, 
die als ältester Agnat Prinz Kaver übernahm. Doch behielt die 
Kurfürstin-Witwe nicht nur die Erziehung der Kinder, sondern 
sie durfte auch den Ministerkonferenzen beiwohnen und — wohl 
ein Unikum auf diesem Gebiete — die Direktion des Finanz- 
und Kassenwesens behalten. Doch es kam zwischen dem Regenten 
und ihr zu Reibungen, die schließlich ihren Rücktritt von den 
Geschäften veranlaßten. 
In der Verwaltung des Prinzen Kaver lassen sich, so kurz 
sie gewesen ist, zwei Perioden unterscheiden. In der ersten be- 
kennt sich der Administrator rückhaltlos zu dem Regierungspro- 
gramm des. verstorbenen Kurfürsten, die zweite beginnt mit einem 
unnötigerweise über die Heeresvermehrung heraufbeschworenen Kon- 
flikte und endet mit der Niederlegung der Administratur. — 
Es entsprach völlig den Intentionen Friedrich Christians, wenn 
Taver fortfuhr, die Amter von untauglichen oder anrüchigen 
Persönlichkeiten zu säubern. Dagegen ordnete er an, daß die 
Kabinettsminister und die Chefs der Oberbehörden schriftlich mit 
ihm zu verkehren hätten, worauf er wieder schriftlich resolvierte; 
er hielt jedoch auch wöchentlich zwei Konseilsitzungen ab, ließ
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.