Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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logische Sammlung, die durch Erwerbung der Oberberghaupt- 
mann von Oppelschen Risse, Modelle und Instrumente und 
die Stufensammlung des Generalbergkommissars von Heynitz 
vermehrt wurde, verwaltete in tüchtiger Weise Christian Hierony- 
mus Lommer. Ihm folgte 1773 Abraham Gottlob Wer- 
ner, geb. 25. Sept. 1750 zu Wehrau in der Oberlausitz, gest. 
30. Juni 1817 zu Dresden, der Begründer der Geognosie und 
der sogenannten neptunistischen Schule. Sein erster Schüler war 
J. W. H. v. Trebra, der spätere Oberberghauptmann, von anderen 
Schülern seien genannt Leopold von Buch, der berühmte Geo- 
loge, Alexander von Humboldt und der Sänger der Frei- 
heitskriege, auch eines hübschen Bergknappenliedes: Theodor 
Körner. — Auch dem Forstwesen widmete der Administrator 
seine Aufmerksamkeit und berief zur Aufforstung der schwer ge- 
schädigten Wälder einen tüchtigen Beamten aus Braunschweig. 
Im gleichen Jahre mit der Bergakademie erfolgte die Er- 
richtung des Sanitätskollegiums zu Dresden als einer 
Landesmedizinalbehörde; es setzte sich aus den kurfürstlichen Leib- 
ärzten, den Dekanen der medizinischen Fakultäten zu Wittenberg 
und Leipzig und einigen Hilfsbeamten zusammen. Personen, die 
sich der ärztlichen oder Apothekerpraxis widmen wollten, mußten 
sich vor dieser Behörde oder je nach der Zuständigkeit vor den 
genannten Fakultäten einem Examen unterziehen; dasselbe galt 
für anderwärts geprüfte und schon promovierte Leute. — In 
besonderer Weise wurde noch in Dresden durch die Einrichtung 
einer Polizeikommission ein Vorbild für andere Städte geschaffen. 
Eingehende Aufmerksamkeit widmete man dabei den Juden, 
die trotz der Judenordnung von 1746 sich namentlich in Dresden, 
vom Kriege begünstigt, vermehrt hatten und als Schacherer und 
Wucherer ihr Unwesen trieben. 
Für die Universitäten und die Landesschulen zu Meißen und 
Grimma wurden an Stelle der erst ausgeworfenen 8000 
Taler nunmehr 13000 angewiesen. An jenen sollte darauf ge- 
achtet werden, daß, falls ein Professor oder Doktor der Medizin 
„sich auf die artem veterinariam (Tierarzneikunde) appliziert 
habe, diesem eine Ergötzlichkeit gereichet werden solle“. — Auch
	        
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