Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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trag die Angelegenheit dahin geordnet, daß die Schönburge die 
Landeshoheit Sachsens, dieses aber die Reichsstandschaft der Schön- 
burge anerkannte. Aber 1768 erklärte Graf Albrecht Christian 
Ernst von Hinterglauchau jenen Vertrag für nichtig. Die deutsche 
Lehnshauptmannschaft in Prag trat ihm mittelbar 1772 bei, in- 
dem sie die Landeshoheit Böhmens wieder proklamierte, und 1776 
erklärte auch der Reichshofrat den Vergleich von 1740 für un- 
gültig. Die praktische Anwendung zeigte sich alsbald. Der 
Schwiegersohn des Grafen, ein preußischer Graf Finckenstein, ge- 
wann vor sächsischen Gerichten in einem Prozeß wegen einer Schuld- 
forderung gegen seinen Schwiegervater, und die sächsische Regierung 
verhängte, da Zahlung verweigert wurde, die gerichtliche Exe- 
kution. Darauf verlangte die Kaiserin Maria Theresia durch 
ein Schreiben vom 3. März 1777 die Herstellung des früheren 
Standes der Dinge, was der Kurfürst unter Berufung auf seine 
Landeshoheit und Überreichung einer Denkschrift abschlug. Statt 
aller Antwort rückten 200 Mann österreichische Truppen mit 
vier Kanonen in Begleitung des böhmischen Lehnskommissarius 
von Escherich in Glauchau ein, und mit ihnen kehrte der Reichs- 
graf zurück, der nach Böhmen entwichen und inzwischen katholisch 
geworden war. Der Kommissar erklärte nun nochmals den Ver- 
trag von 1740 für nichtig, verbot den Schönburgschen Unter- 
tanen, den sächsischen Gesetzen Folge zu leisten usw., und ließ 
überall an Stelle des kursächsischen Wappens den Doppeladler 
anbringen. Obwohl durch dieses unerhörte Vorgehen Kurfürst 
Friedrich August im Innersten verletzt war, so war er doch zu 
vorsichtig und friedliebend, um die Gewalt mit Gewalt zu ver- 
treiben; er begnügte sich in Übereinstimmung mit dem preußischen 
König, in Wien vorstellig zu werden. Aber erst am 25. Sept. 
versprach Fürst Kaunitz, das Kriegsvolk und die Lehnskommission 
zurückzuziehen, ohne daß dem sofort Folge gegeben worden wäre. 
Der Kurfürst hatte unterdessen mit den letzten Überlieferungen 
aus der Administrationszeit aufgeräumt, indem er den unfähigen 
von Ende und den Minister des Außeren von Osten-Sacken am 
26. März 1777 aus ihren Amtern entließ. Des letzteren Departe- 
ment übernahm im April der bisherige Gesandte in Berlin,
	        
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