Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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worden, schon im Januar 1785 seinen Plan als aufgegeben er- 
klärte, so war doch jedermann überzeugt, daß er sein Programm bei 
günstigerer Gelegenheit sofort wieder hervorholen würde. Damit 
trat nun aber auch Preußens Vorschlag, zur Wahrung der Reichs- 
verfassung einen Bund zu gründen, in ein ganz anderes Licht. 
Zunächst antwortete der König von England, Georg III., auf 
die Anfrage König Friedrichs vom 9. Febr. 1785, ob er geneigt 
sei, als Kurfürst von Hannover im Vereine mit Preußen und 
anderen Reichsfürsten Opposition gegen die österreichischen Ab- 
rundungspläne zu machen, durchaus zustimmend. Das Beispiel 
Hannovers wirkte günstig auf Sachsen ein. Denn hier hatte 
man zunächst auf die gleiche Anfrage des Berliner Kabinetts 
geantwortet, die Gefahr sei ja vorüber und man habe also keine 
Ursache, aus der Neutralität herauszutreten. Als nun aber das 
hannöversche Ministerium am 1. April nach Dresden schrieb und 
zu einer gemeinschaftlichen Beratung der drei Kurfürsten einlud, 
gab der Dresdener Hof seine Zustimmung. Natürlich wirkte die 
Nachricht von den Bundesabsichten der Fürsten sehr beunruhigend 
in Wien, und der Kaiser ließ den Staatskanzler Fürsten Kaunitz 
an den verschiedenen Höfen, so auch in Dresden, die Erklärung 
tun, er könne heilig versichern, daß er niemals an einige Pro- 
jekte von Säkularisationen oder Tausch gedacht hätte, sondern viel- 
mehr bereit sei, sich mit den Reichsfürsten zur Erhaltung der 
Reichsverfassung zu verbinden. 
Diese kecke Ableugnung weltbekannter Tatsachen mußte das 
Mißtrauen gegen Josef vermehren und vor allem den rechtlichen 
Friedrich August von Sachsen zu Preußen hinüberdrängen. Am 
29. und 30. Juni kamen die Bevollmächtigten Hannovers und 
Sachsens, von Beulwitz und von Zinzendorf in Berlin zusammen. 
Als Hauptgesichtspunkte hatte für den letzteren Stutterheim ganz 
im Sinne seines Herrn niedergeschrieben, die Wahrung der Sicher- 
heit der sächsischen Lande, die Aufrechterhaltung der Reichsver- 
fassung und die Wahrung der Neutralität in allen den Fällen, die 
diese Wahrung gestatten würden. Zugrunde wurde ein von Han- 
nover ausgearbeiteter Entwurf gelegt. Der auf diese Weise zu- 
stande kommende Hauptvertrag bot für den Beitritt auch anderer
	        
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