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wie Preußen, seit Monaten kriegsbereit, nicht den Mut fand,
dem hartbedrängten Österreich die Anerkennung des Fürsten-
bundes abzutrotzen. So löste sich dieser ganz von selbst auf und
die katholischen Fürsten scharten sich wieder um das erstarkende
OÖsterreich, zu dem nun auch Sachsen die früheren Beziehungen
mit voller Berechtigung meinte aufnehmen zu dürfen. Doch lehnte
in anerkennenswertem Taktgefühle der Kurfürst den ihm von Leo-
pold zugedachten hohen Orden vom Goldenen Vließ durch dis-
krete Vermittelung seines Gesandten in Wien, des Grafen Schön-
feld, zunächst ab.
Der Tod Josefs II. hatte die Ausübung des Reichsvikariats
notwendig gemacht, in das sich nach altem Gebrauche Kursachsen und
Kurbayern teilten. Die auch jetzt, wie dann 1792 aufs neue ent-
stehenden Kompetenzstreitigkeiten dürfen ihrer jämmerlichen Nich-
tigkeit wegen übergangen werden. Erwähnt mag nebenbei sein,
daß in Frankfurt, da es noch zu den Ländern des Sachsenspiegels
gehörte, der Kurfürst als Reichsvikar für die Zeit der Wahl-
verhandlungen die herkömmliche „Polizey= und Taxordnung“
erließ, wonach männiglich sich friedlich und bescheidentlich zu ge-
baren, des Rumors, Schlägerei und Auflauf zu enthalten, an
gefährlichen Orten nicht Toback zu rauchen, die Domestiquen nicht
Degen und Stöcke tragen zu lassen usw. — Am 30. Sept. 1790
erfolgte anstandslos die Wahl des neuen Kaisers Leopold II.;
am 9. Okt. 1790 wurde die Krönungsfeier zu Frankfurt mit
dem üblichen Pompe begangen.
Während nun aber in Frankfurt sich dieses halb. ehrwürdige,
halb lächerliche Stück Mittelalter abspielte, war man im Lande
jenseits der Vogesen seit einundeinhalb Jahren mit der Beseitigung
des Mittelalters beschäftigt. Der Eindruck, den die Ereig-
nisse der Jahre 1789 und 1790 auf Deutschland, speziell auf
Sachsen machten, läßt sich im allgemeinen dahin charakteri-
sieren, daß die Gebildeten des Mittelstandes in der Mehrzahl diese
Morgenröte der Freiheit mit Genugtuung begrüßten; aber auch
in höheren Kreisen sah man nicht überall mit feindseligen Blicken
auf die Ausgestaltung einer konstitutionellen Verfassung. Ein
Umschlag in der Gesinnung bahnte sich erst an, als man von