Vorrede.
Nach sehr langer, vom Verfasser nicht vorauszusehender Pause,
die veranlaßt war durch finanzielle Schwierigkeiten sowohl der
ersten Verlagsfirma, die das Werk ins Leben gerufen hatte, als
auch der zweiten, die es danach übernommen hatte, erscheint von
der Geschichte der sächsischen Lande und ihrer Herrscher des
II. Bandes 1. Abteilung, bis 1815 reichend, der die zweite, bis
auf unsere Zeit führende, auf dem Fuße folgen wird.
Das Verdienst, dem Werke zu Fortgang und Abschluß ver-
holfen zu haben, gebührt der hiesigen Firma Hübel & Denck,
die es ebenso wie der Verfasser als eine Ehrenpflicht sowohl
der Sache selbst als dem Publikum gegenüber ansah, den seinerzeit
übernommenen Verpflichtungen, wenn auch mit erheblichen Opfern,
gerecht zu werden.
Freilich hat die Rücksicht auf den die gegebenen Grenzen
sonst weit überschreitenden Umfang es nötig gemacht, die Dar-
stellung auf die Geschichte des albertinischen Sachsen zu beschränken
und auch die Zeit nach dem Tode des Königs Johann nicht
in gleich ausführlicher Weise zu behandeln, abgesehen davon,
daß in dieser Periode sich noch viele Dinge einem abschließenden
und sicheren Urteile entziehen und hierfür auch so gut wie noch
keine grundlegenden Vorarbeiten zu Gebote stehen.
Es braucht aber nicht versichert zu werden, daß der Verfasser
nach besten Kräften bemüht gewesen ist, allenthalben die vor-
handenen Quellen und Hilfsmittel sich zunutze zu machen. Sie
im einzelnen aufzuführen, wäre bei dem für das Werk von An-
fang an bestimmten Charakter nicht tunlich gewesen. Doch hat
der Verfasser mehrfach an Stellen, wo es auch für den Laien
als wünschenswert vorausgesetzt werden konnte, seine Gewährs-
männer namhaft gemacht.