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vom 2. Dezember aus Posen: „Ich schlage Ihnen nicht vor,
nach Posen zu kommen; die Wege sind so schlecht, und ich traue
Ihnen zu wenig Geübtheit im Reisen zu, um sich einer so großen
Strapaze aussetzen zu können.“
Am 2. Dezember verließ der Kurfürst Berlin wieder, schrieb
dann von Dresden nochmals am 9. an den Kaiser, der ihm in
einem Antwortschreiben vom 12. Dez. die ersehnte Kunde von
dem am Tage vorher erfolgten Friedensschlusse gab. Dessen Be-
dingungen waren im wesentlichen die schon von Talleyrand an
den Grafen Bose mitgeteilten, jedoch kam als ein neuer der Ar-
tikel V. hinzu, der die bürgerliche und politische Gleichstellung der
Katholiken mit den Lutheranern verlangte; die Folge davon war,
daß die Reformierten, wenn auch erst 1811, dieselbe Vergünstigung
erhielten. Artikel VI. und VII. behandelten Gebietsveränderungen.
Danach sollte Sachsen bei dem Friedensschluß zwischen Napoleon
und Preußen von letzterem den Kottbuser Kreis abgetreten erhalten,
selbst aber ein an Bevölkerung und Größe entsprechendes Gebiet an
einen dann noch näher zu bezeichnenden Fürsten — zweifellos
war hiermit Napoleons Bruder Jérôme in Aussicht genommen —
abtreten. Man hatte freilich Anderes und Größeres im Sinne
gehabt; während der Verhandlungen mit Talleyrand hatte Bose
die Abtretung des Herzogtums Magdeburg, oder eines Teiles
des Saalkreises oder anderer Gebiete, an denen sächsische Besitz-
titel hafteten, angeregt; doch war Talleyrand nicht darauf ein-
gegangen. Daß die Annahme des Kottbuser Kreises in Preußen
große Verstimmung hervorrief, war nicht zu verwundern, und
dieses Empfinden wurde durch den preußischen Gesandten sehr
energisch zum Ausdruck gebracht, natürlich ohne Erfolg. Von der
Stellung von 20000 Mann wurde für jetzt mit Rücksicht auf die
dem Lande durch den Krieg zugemuteten Leistungen abgesehen und
nur 4200 Mann Infanterie, 1500 Mann Kavallerie und 300
Mann Artillerie mit 12 Geschützen verlangt. Betreffend die Zah-
lung der Kontribution wurde festgesetzt, daß ein Drittel der noch
restierenden 25 Millionen Franken 10 Tage nach Austausch der
Friedensurkunden in Silber, zwei Drittel in Wechseln zu zahlen
seien, sonst aber habe jede weitere Kontribution und die Ein-