Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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als Militärs oder als Hofbeamte schon mit einer Uniform ver— 
sehenen, sich eine solche zulegen durften. Die städtischen Abgeord— 
neten werden darauf mit großem Neid gesehen haben, namentlich 
da sie sich auch sonst zurückgesetzt sahen. So mußten sie u. a. 
mit einem Teile der jüngeren ritterschaftlichen Landstände bei 
den feierlichen Eröffnungen der Landtage außerhalb der Schranken 
hinter den Gardisten Aufstellung nehmen. — Obwohl die Ritter- 
schaft Stenerfreiheit genoß, so verstand sie sich doch zu größeren 
freiwilligen Leistungen, den sog. Donativen, für die Zeit von 
Landtag zu Landtag; das bisherige Donativ von 130000 
Talern wurde auf dem Landtag von 1781 auf 150000 Taler 
erhöht; außerdem machte die Ritterschaft dem Kurfürsten bei 
seiner Vermählung ein Geschenk von 50000 Talern und über- 
reichte ihm auf dem Landtage von 1775/76 wieder ein solches 
von 20000 Talern, um ihm ihre Dankbarkeit „wegen seiner 
während der Teuerung gegen Land und Leute bewiesenen aus- 
nehmenden landesväterlichen Fürsorge zu bezeugen“. Seit 1769 
wurde auch der Kurfürstin ein Geschenk von 24000 Talern 
für die landständische Periode, also 4000 Taler auf das Jahr 
bewilligt. — Natürlich rüttelten die aus Frankreich seit der 
Revolution herübergekommenen Ideen an dem Steuerprivileg 
der Ritterschaft. Nachdem schon 1791 von Römer in seiner 
Schrift „Über den Verfall der Städte“ dagegen Stellung ge- 
nommen, erschien 1793 eine von dem Akzisinspektor und Stadt- 
schreiber Schmorl in Prettin im Auftrage der Städte verfaßte 
Schrift über diefen Gegenstand, die dann eine weitere, in ihren 
Wirkungen jedoch ganz unwesentliche Literatur hervorrief. 
Den Landtag von 1805 beschäftigte die wichtige Frage 
der Zucht= und Armenhäuser. Zu dem schon 1716 von 
August dem Starken begründeten Waldheim waren seit 1772 und 
1775 neue Anstalten zu Torgau und auf Schloß Osterstein bei 
Zwickan getreten. Nachdem man bislang in den drei genannten 
Anstalten Sträflinge, Arme und Kranke zusammengehalten hatie, 
sollten von nun an die Züchtlinge nur noch in Torgau und Zwidau, 
die Armen und Kranken aber — es handelte sich namentlich um 
Gemütskranke — allein zu Waldheim Aufnahme finden. Auherdem
	        
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