Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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hier mangelte wohl noch die in erhöhtem Maße notwendige Technik 
und Erfahrung, und das Institut wurde 1778 wieder aufgehoben. 
Wie die vorgeschilderten Wohlfahrtseinrichtungen nach da— 
maliger Lage der Sache einen wesentlich polizeilichen Charakter 
trugen, so natürlich erst recht die Maßnahmen für die leibliche 
und seelische Gesundheit. Das noch unter der Verwaltung des Prin- 
zen Xaver im Jahre 1768 eingerichtete Sanitätskollegium 
erließ 1772 eine Bekanntmachung über das Verhalten bei Blattern- 
epidemien, die damals noch mit aller Gefährlichkeit auftraten, 
weil die Kuhpockenimpfung erst durch des englischen Arztes Eduard 
Jenner epochemachende Schrift darüber vom Jahre 1798 bekannt 
wurde; in Sachsen ward sie zum ersten Male in Leipzig am 
2. Dez. 1800 durch Dr. Braune angewandt und durch Generale 
von 1805 allgemein empfohlen. — Durch Mandat vom Jahre 1773 
wurde die zweckmäßige Behandlung der im Wasser oder sonst Ver- 
unglückten vorgeschrieben und für Rettungen Belohnungen im Be- 
trage von 3—10 Talern ausgesetzt, hindernde Personen aber mit 
Strafen bedroht. Denn der Aberglaube der Zeit verlangte z. B. 
bei den Fischern, daß der Fluß jährlich sein erstes Opfer haben 
müsse, oder ließ Leute, die einen Erhängten rechtzeitig abgeschnitten 
und wieder ins Leben gerufen hatten, als unehrlich gelten. Ein 
Reskript vom Jahre 1784 kam nochmals auf diesen Gegenstand 
zurück. In den Jahren 1773—1800 sind von 4480 Verunglückten 
3963 gerettet und für diese wie für die Aufhebung der Tot- 
gebliebenen 41 181 Taler Prämien gezahlt worden. Ein Man- 
dat von 1792 setzte eine bestimmte Zeit für die Aufbahrung 
Toter fest, um verfrühte Beerdigungen zu verhüten, gab die Kenn- 
zeichen des wirklich eingetretenen Todes an und bestimmte die 
Bestellung verpflichteter Leichenwäscherinnen. — Andere Edikte 
beschäftigten sich in gemeinnütziger Fürsorge mit den Vorräten 
der Weinhändler, die öfteren Visitationen unterworfen sein sollten, 
verboten die Belegung eiserner Koch= und Einlegegefäße mit Blei- 
glasur, warnten vor den Folgen des Branntweingenusses, be- 
schäftigten sich mit den Viehseuchen u. dgl. 1781 wurde eine 
bisher privatim unterhaltene Tierarzneischule in Dresden ver- 
staatlicht und den Fahnenschmieden ein Kurfus an ihr vorge-
	        
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