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schrieben. Merkwürdig liberal mutet uns ein Reskript vom 18. Juni
1800 an, wonach bei dem Sanitätskollegium eine deutsche Prüfung
pro praxi medica eingeführt wurde für solche Leute, die, ohne an
Universitäten studiert zu haben, genügende Kenntnisse in der
Arzneiwifsenschaft zeigen würden; allerdings sollten solche zur
Praxis zugelassene Laien sich in schwierigen Fällen bei den stu—
dierten Arzten befragen. Dagegen ward den Arzten 1799 das
Selbstdispensieren, d. h. der Verkauf der von ihnen selbst ver-
ordneten Mittel, aus begreiflichen Gründen eingeschränkt; es sollte
im wesentlichen nur in den Orten stattfinden, wo es an Apotheken
mangelte. — Für die moralische Gesundheit sorgten Mandate
wie das von 1792, das Schauspielergesellschaften die Ausübung
ihrer Kunst auf den Dörfern verbot, oder das von 1797, das
sich gegen das Hasardspielen, namentlich zur Zeit der Messe rich-
tete, oder das von 1800, welches das Gewerbe der Leihbibliothe-
kare nur solchen gestattete, die die nötige Bildung zur Beurteilung
der anzuschaffenden Bücher hätten; auch sollten die Inhaber von
Leihbibliotheken ein Verzeichnis ihrer Bücher bei der Ortsobrig-
keit einreichen. Dagegen verschwinden die Verordnungen gegen
Luxus und Kleiderpracht.
Auch auf dem Gebiete der Strafrechtspflege ging die Re-
gierung Friedrich Augusts III. in einigen Dingen vorwärts. Zwei
Instruktionen vom 2. Dez. 1770 und vom 27. Mai 1783 schafften
die Tortur und das Säcken der Kindesmörderinnen ab und ver-
minderten die Zahl der Reinigungseide; auch wurde die Landes-
verweisung mit Staupenschlag in Gefängnis= oder Zuchthaus-
strafe umgewandelt, auch die Todesstrafe bei mehreren Eigen-
tumsvergehen abgeschafft. — Die von allen Seiten als vortress-
lich anerkannte Vormundschaftsordnung vom 10. Okt. 1782 ge-
hörte ebenfalls zu den Vorarbeiten der schon vom Kurfürsten
Friedrich Christian und dem Prinzen Xaver angestrebten Re-
form des Justizwesens; ebenso die durch Dekret vom 27. Sept.
1777 zum Zwecke einer wirksameren Kontrolle der Rechtspflege
geforderte Einsendung der Prozeßtabellen. Eine weitere sehr vich-
tige Reform begriff die in den Jahren 1780—1793 brchgesihtt
Abschaffung der Verpachtung der kurfürstlichen Justizämter, d. .