Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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Sachsen als Königreich bis zu den Abmachungen des 
Wiener Kongresses. 1807—1815. 
Infolge der Bestimmungen des Posener Friedens sah sich 
der neue König verpflichtet, an dem Kriege gegen seinen bisherigen 
Bundesgenossen teilzunehmen, jedoch, wic schon erzählt, nicht mit 
dem vollen Kontingent von 20000 Mann, sondern nur mit 6000 
Mann, die sich teils aus Uberresten der bisher im Felde gewesenen 
Armec, teils aus bislang noch nicht mobilisierten Truppen zu- 
sammensetzten. Unter Führung des Generals von Polenz rück- 
ten sie am 8. Februar 1807 ab, beteiligten sich an der Be- 
lagerung des von Kalckreuth tapfer verteidigten Danzig und nach 
dessen Fall (26. Mai) im Korps des Marschalls Lannes an den 
Kämpfen bei Heilsberg (10. Juni) und bei Friedland (14. Juni). 
Dann wurde der Frieden zu Tilsit zwischen Rußland und 
Frankreich am 7. Juli, am 9. Juli zwischen Preußen und 
Frankreich abgeschlossen. Die Erwerbung des Kottbuser Kreises 
war schon vorher abgemachte Sache gewesen; der Gewinn, den 
Sachsen dabei machte mit etwa 17 Quadratmeilen und 34000 
Seelen wurde wieder wett gemacht durch die ebenfalls schon in 
den Vorbesprechungen vom 6. November ausbedungenen Ab- 
tretungen. Damals sollten diese zwischen dem Eichsfeld und Erfurt 
liegen. Aber bei Napoleons persönlicher Anwesenheit in Dresden 
wurden am 22. Juli die Amter Gommern und Sangerhausen, 
die Grafschaft Barby und ein Teil der Grasschaft Mansfeld ab- 
getreten, was dann wiederum in etwas durch einen Vertrag mit 
dem Könige von Westfalen am 19. März 1808 eine Abänderung 
erfuhr. Außerdem beliebte man dem Könige von Sachsen noch. 
200000 Franken wegen verspäteter Abtretung abzunehmen und 
die Einkünfte der abgetretenen Landstriche vom 1. Jan. 1808 
an nachzufordern. 
Aber der Tilsiter Frieden brachte Sachsen noch ein anderes 
Geschenk von recht zweifelhaftem Werte. Aus den an Preußen 
durch die polnischen Teilungen von 1793 und 1795 gekommenen 
Gebieten wurde mit Ausnahme von Danzig, das eine freie Stadt
	        
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