Object: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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so kräftig gewirkt hatte“. Napoleon, Jéröme, Murat, Talleyrand 
u. a. waren die ersten, die damit dekoriert wurden. — Der längere 
Aufenthalt in Dresden beraubte den Imperator der Genüsse und 
Freuden, die ihm Leipzig, wahrscheinlich in dankbarer Würdigung 
des so billigen Rückkaufs der englischen Waren und der soeben kon- 
trahierten städtischen Anleihe von 2750000 Talern, zugedacht hatte. 
Als der Kaiser in der Morgenfrühe des 23. Juli durch Leipzig 
hindurchfuhr, ahnte er nicht, daß 50 Kanfleute nur vom Schlum- 
mer gehindert wurden, ihre 50 neue Uniformen anzuziehen und 
ihn in solchem Schmucke festlich einzuholen. Er brachte sich durch 
diese unvorzeitige Eile gleichermaßen um den Fackelzug der Stu- 
denten, vor allem aber um die tatsächlich „himmlische“ Ehrung 
seitens der Universität, die auf die Anregung der Professoren 
Hindenburg und Rüdiger beschlossen hatte, in dem bekannten 
Sternbilde des Orion die sog. Gürtel= und Schwertsterne als die 
Napoleonssterne fürderhin zu bezeichnen; die so verbesserte Karte 
des Gestirnes sollte dem Kaiser mit einem schönen lateinischen 
Poem übergeben werden. 
Mit der Erwerbung des Herzogtums Warschau war ein sehr 
ärgerlicher Handel verknüpft, der das so schon gespannte Verhältnis 
zu Preußen noch gespannter machte, die Konvention von 
Bayonne vom 10. Mai 1808. Im Dresdener Vertrage vom 
22. Juli des vorangegangenen Jahres hatte sich Napoleon alle 
Forderungen vorbehalten, die Preußen an die Bewohner des 
Herzogtums Warschau hatte. Gegen einen Erlaß von der ihm 
auferlegten Kriegskontribution in der Höhe von 14 Millionen 
Franken hatte dann Preußen durch den von dem Prinzen Wilhelm 
zu Paris endlich erzielten Vertrag vom 8. Sept. 1808 auf alle 
Schuldforderungen, die ihm an einzelne im Herzogtum Warschau 
zustanden, Verzicht geleistet. In dem Bayonner Vertrag nun 
trat Napoleon schon im voraus alle jene Ansprüche an das Herzog- 
tum Warschau ab gegen eine binnen drei Jahren zu zahlende 
Abfindungssumme von 20 Millionen Franken und den Verzicht 
auf Forderungen wegen allerhand Lieferungen. Soweit war an 
dem Handel nichts Anstößiges. Aber in das Verzeichnis, das 
der Generalintendant Daru in Berlin von den Forderungen bes
	        
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