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Kaiser gewährleistete dem Könige die Unverletzlichkeit seiner Be-
sitzungen nach den letzten Verträgen. Sollte die Abtretung des
Herzogtums Warschau eine unumgängliche Bedingung des näch-
sten Friedensschlusses sein, so verpflichtete sich der Kaiser, dem
Könige eine passende Gebietsentschädigung zu erwirken, je nach-
dem die Umstände es gestatten würden. Drei Geheimartikel be-
stimmten, daß weder über Erfurt noch über die Länder der säch-
sischen Herzöge, noch über Anhalt, Schwarzburg oder Reuß anders
als zugunsten des Königreichs Sachsen verfügt werden dürfe, daß
OÖsterreich für die Rückgabe des Kottbuser Kreises eintreten werde
und daß der König auf jede mittelbare oder unmittelbare Teil-
nahme an den Operationen des nächsten Feldzuges verzichte. Die
von Sachsen zu stellende Truppenzahl wurde auf 30000 Mann
normiert, doch zunächst der Zeitpunkt für deren Stellung der
Entscheidung der beiden Mächte vorbehalten. —
König Friedrich August war um so froher, sich jetzt
unter den Schutz Österreichs begeben zu können, als die Be-
ziehungen zu Napoleon unhaltbar geworden waren. Zweimal
hatte Napoleon die beiden in der Umgebung des Königs befind-
lichen Kürassierregimenter verlangt, zweimal waren sie ihm unter
dem Vorgeben abgeschlagen worden, daß sie zur persönlichen
Deckung der Person des Königs nötig seien. Sehr ungehalten
war ferner der Kaiser über den Abzug der Sachsen unter Lecog
von Dresden und Meißen gewesen, durch den der Übergang der
Russen über die Elbe möglich geworden sei, ungehalten vor allem
auch über Thielmanns Stellungnahme zu Reynier und Davout.
Der Moniteur führte eine drohende Sprache und sie klang wider
in den Vorstellungen Serras und den Briefen Duruttes. Nun
beeilte sich der König, auf österreichisches Gebiet zu gelangen und
machte dem französischen Kaiser erst in dem Augenblicke der Ab-
reise durch den Obersten von Heineken von seinem Entschlusse
Mitteilung. In Linz erreichte ihn aber schon ein Abgesandter
des Kaisers, dessen Adjutant General Flahaut; er überbrachte
das Verlangen des Kaisers nach Vereinigung der sächsischen Ka-
vallerie mit der französischen, ward aber abschlägig beschieden.
Durch den Oberst von Heineken ließ dann der Kaiser ein zweites