Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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stört zu werden. Dann war es ein Leichtes, dem isolierten Preußen 
seine Hoffnungen auf Sachsen zu vereiteln. Auch hatte man ver- 
traulich Kenntnis erhalten von der Instruktion Talleyrands, die 
die Erhaltung Sachsens als einen Hauptzweck seiner Sendung nach 
Wien betonte. Hardenberg, der die schlaue Politik des österreichi- 
schen Staatskanzlers nicht durchschaute, richtete dennoch am 9. Okt. 
an ihn zwei Fragen, die ihn zu offenem Bekennen seiner Farbe 
in der sächsischen Frage veranlassen sollten: stimmt Österreich der 
Einverleibung von ganz Sachsen zu? genehmigt die kaiserliche 
Regierung die Unterbringung Friedrich Augusts in den nördlichen 
Provinzen des Kirchenstaates, den sogenannten Legationen? Zu- 
nächst antwortete der Staatskanzler am 14. Okt. nur indirekt, 
indem er seine Zustimmung zum Einrücken preußischer Truppen 
in Sachsen erklärte. Erst am 22. Okt. erteilte er den gewünschten 
Bescheid: der Kaiser würde nur mit Schmerz die Entthronung 
eines der ältesten Geschlechter sehen; die Einverleibung wider- 
spreche dem Interesse Österreichs und könne unter den deutschen 
Fürsten nur Mißtrauen gegen Preußen und Anklagen gegen Öster- 
reich hervorrufen; der Kaiser hoffe, Preußen werde dem gefangenen 
König mindestens ein Stück Landes an der böhmischen Grenze lassen. 
Auf die zweite Frage ließ er sich gar nicht ein, da sie ja mittelbar 
schon durch die Beantwortung der ersten Frage erledigt war. 
Hier tauchte also zuerst offiziell der Plan einer Teilung des 
Landes auf. 
Von Wesenheit für die Entscheidung über Sachsens Zukunft 
war ferner die Haltung Talleyrands. Nach Wilhelm von Hum- 
boldts Denkschrift sollte auf dem Wiener Kongreß über die Ver- 
teilung der deutschen Gebiete entsprechend den Bestimmungen des 
Pariser Friedens nur das Komitee der vier Kriegsmächte, Ruß- 
land, Preußen, Österreich und England, über die polnische Frage 
nur die drei Teilungsmächte von 1772, 1793 und 1795 ent- 
scheiden, Frankreich sollte dagegen, ebenfalls nach den Bestim- 
mungen des Pariser Friedens, von diesen Verhandlungen aus- 
geschlossen sein. Dieser völlig korrekte Vorschlag fand aber nur 
bei dem Zaren und dem König von Preußen Billigung, während 
Metternich und Castlereagh die Ausschließung Frankreichs für 
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