Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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Heeres in Nordböhmen, das mit den Bayern vereint unter Wredes 
Führung in Sachsen eindringen sollte; gleichzeitig würden sich 
die Franzosen der Rheinlande und Westfalens, die Engländer, 
Niederländer und Hannoveraner der Mark bemächtigen. 
Aber die Dinge lagen doch in Wirklichkeit ganz anders. Wenn 
man auch in England, überdies gehoben durch den am 24. Dez. 
1814 zu Gent abgeschlossenen Krieg mit den Nordamerikanern, 
abwechselnd in toryistischen, abwechselnd in whiggistischen Kreisen 
über das Verbrechen gegen die Legitimität oder die Freiheit der 
Völker sich sehr erregte — soweit ging die Erregung doch nicht, 
daß man darum einen Krieg hätte anzetteln oder gar mitmachen 
wollen, der zu einer erneuten Aufregung aller kampflustigen, d. h. 
bonapartistischen Elemente in Frankreich hätte führen müssen. 
Auch Ludwig XVIII. und seinem Minister konnten diese letzten 
Konseauenzen nicht entgehen. Castlereagh aber konnte sich der 
Überlegung nicht verschließen, was wohl zu seinen Machenschaften 
das englische Parlament sagen würde. Dazu blieb die feste Hal- 
tung der preußischen Regierung und des Zaren, wie auch die 
kriegerische Stimmung, die aus Preußen herüberklang und an 
die Zeit des Jahres 1813 erinnerte, nicht ohne Wirkung. 
Die beiden nordischen Mächte kamen überdies in etwas ent- 
gegen, indem sie ihre Bereitwilligkeit zur Zulassung Talleyrands 
zu den Verhandlungen über Sachsen erklärten, aber unter der 
Bedingung, daß Lord Castlereagh seine früheren Erklärungen, 
die Entscheidung über die sächsische Frage sei lediglich von den 
Mächten, nicht von der Zustimmung des Königs Friedrich August 
abhängig zu machen, nunmehr ausdrücklich zu Protokoll gebe. 
Dies tat der Lord am 9. Jan. und Metternich schloß sich not- 
gedrungenerweise an. Es sollten also die Verhandlungen über 
Sachsen nun lediglich den Zweck haben, dem preußischen Staate 
die vertragsmäßig zugestandene Entschädigung zu verschaffen. Unter 
Anerkennung dieser Bedingung trat am 12. Jan. Talleyrand in 
das Komitee der Vier ein. Talleyrands Zweck, Frankreich die 
seiner Meinung nach gebührende Stellung im Rate Europas zu 
sichern, war ja erreicht. In der sächsischen Frage sah er ein, 
daß man den Bogen nicht überspannen dürfe. Damit aber war
	        
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