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die Rückreise angetreten wurde. Nach 20 monatiger Abwesenheit
kehrte König Friedrich August wieder zu seinem Volke zurück, das
ihn als einen Märtyrer empfing und allenthalben mit aufrich-—
tiger Verehrung und Freude begrüßte. Soweit es die Mittel
hergaben, wurde der Empfang an allen Punkten, die der König
berührte, aufs festlichste gestaltet, am prächtigsten natürlich in
Dresden, wohin auch von Leipzig 700 Studenten, damals wohl
die ganze Studentenschaft, geeilt waren, um dem heimgekehrten
Landesvater einen Fackelzug zu bringen. Am 18. Juni fand
im ganzen Lande ein mit Gottesdienst und allerhand Festlichkeiten
begangenes Dankfest statt. — — —
Nicht bloß über Sachsens und Polens Schicksal hatte der
Wiener Kongreß getagt, auch die Zukunft Deutschlands war in
den Kreis seiner Beratungen einbezogen worden. Zoweierlei
ist an diesen Verhandlungen bemerkenswert: einmal das ehrliche
Bestreben Preußens, eine Bundesverfassung durchzubringen, die
die Garantien für einen festeren inneren Zusammenhalt und für
eine tatkräftige Politik nach außen bieten möchte. Dem aber stand
das emsige Bestreben Metternichs gegenüber, eine derartige Ver-
fassung um alles in der Welt nicht zustande kommen zu lassen,
weil bei einer strafferen Organisation auf alle Fälle das tat-
kräftigere Preußen neben dem jeder Entwickelung feindlichen Öster-
reich zu Bedeutung gelangen würde, eine Sorge, die alle anderen
größeren und kleineren Staaten ebenfalls teilten. Hierzu kamen
die stark partikularen Neigungen besonders bei Bayern und Würt-
temberg, die überhaupt für keine, auch nicht die kleinste Einbuße
an ihrer so jungen Souveränität zugunsten eines größeren Ganzen
zu haben waren. Während daher in nimmer müdem Streben
der preußische Staatsmann Wilhelm von Humboldt Entwürfe
ausarbeitete, um sie zuliebe immer erneut erhobener Schwierig-
keiten und Bedenken immer wieder umzumodeln, wußte Metter-
nich mit anerkennenswerter Schlauheit jeden positiven Vor-
schlag zu hintertreiben. Anfänglich hatten Österreich, Preußen,
Hannover, Bayern und Württemberg den Entwurf eines Ver-
fassungsprogrammes allein in die Hand genommen; aber ab-
gesehen von dem Einspruche Badens und der kleineren Staaten,