Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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Verfassung zugestanden. Herr von Globig vertrat Sachsen 
durchaus im Schlepptau der Metternichschen Politik. Dem ent- 
sprach sein am 2. Juni eingebrachter Antrag, daß bei der Ab- 
stimmung an dem neu zu begründenden Bundestage eine ein- 
stimmige Entscheidung für alle Beschlüsse durchgeführt werden 
müsse. Man änderte diesen schönen Vorschlag, der den deutschen 
Bundestag auf die gleiche Stufe mit dem polnischen Reichstage und 
seinem liberum veto gestellt haben würde, dahin ab, daß alle 
Beschlüsse über die Grundgesetze, über organische Bundeseinrich- 
tungen, über die Rechte der Einzelstaaten und Religionsangelegen- 
heiten mit dieser Stimmeneinhelligkeit gefaßt werden müßten. 
Jedenfalls war damit jeder Reform und jeder gedeihlichen Ent- 
wickelung ein Riegel vorgeschoben. Aber selbst dies Wenige, was 
von allen Einigungsbestrebungen übrig blieb, war für manche 
Kreise noch zu viel. Vor allem schien Österreich mit einem Male 
noch mit der letzten Entscheidung hintanzuhalten, ferner aber 
fand Bayern noch alles mögliche an der Sache auszusetzen. Den 
bayrischen Bedenken schloß sich Sachsen an, indem es am 5. Inni 
erklärte: „solange darüber, ob auch sämtliche deutsche Souveräne 
beitreten würden, die geringste Unklarheit vorhanden sei, könne 
man denm sächsischen Fürsten, der soeben die erschütterndsten Wechsel- 
fälle durchgemacht habe, nicht zum Beitritte zu der neuen Ver- 
einigung raten“. Schließlich gaben aber Sachsen und Bayern nach 
und am 9. Juni erklärte sich Globig bereit, auch für Sachsen 
zu unterzeichnen. Die Bundesakte gewährte in der Plenarver- 
sammlung des Bundes zu Frankfurt von den 69 Stimmen, die 
insgesamt diese Versammlung ausmachten, Sachsen, gleich dem 
Kaiserstaat und den anderen vier Königreichen fünf Stimmen. 
In dem engeren Ausschusse, der Siebzehn, der eigentlich die Ge- 
schäfte besorgte, hatte Sachsen mit den genannten Staaten, den 
Großherzogtümern und dem Kurstaate Hessen je eine Stimme. Hier 
wurde übrigens mit absoluter Mehrheit entschieden. Das war 
der klägliche Ausgang einer Bewegung, die auch Sachsen in ihren 
Anfängen mit den schönsten Hoffnungen erfüllt hatte. Wie trost- 
los mußte jedem, der sein engeres und weiteres Vaterland liebte, 
die Gegenwart, wie öde und aussichtslos die Zukunft erscheinen! —
	        
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