Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

eigene Hofhaltung ein. Diese gab der junge Fürst aber mangels 
guter Wirtschaft schon im November 1545 auf, um sich gegen 
7000 Gulden jährlich in die Hofhaltung seines Bruders aufnehmen 
zu lassen. Dies Verhältnis blieb auch nach Beendigung des Schmal- 
kaldischen Krieges, nur daß entsprechend der erhöhten Macht- 
stellung Moritzens die Einkünfte Augusts auf 30000 Gulden ge- 
steigert wurden, wobei, da infolge der Interimsverhandlungen 
die Merseburger Administration fraglich wurde, die Amter 
Weißenfels, Eisenberg und der sächsische Anteil am Amte 
Schwarzenberg für August vorbehalten wurden. Es geschah dies 
unter ausdrücklicher Anerkennung der Väterlichen Ordnung Al- 
brechts, nach der übrigens auch bei Hinterlassung männlicher Erben 
von Moritzens Seite August dessen Nachfolger geworden wäre. 
Im selben Jahre 1548 fand am 7. Oktober zu Torgau 
die von Kurfürst Moritz prächtig ausgerichtete Hochzeit des Herzogs 
August mit Anna, der Tochter des Königs Christian III. von 
Dänemark (geb. 25. Nov. 1532) statt. Das junge Paar nahm 
nun, durch eine Anzahl von Amtern auf das Jahresein- 
kommen von 40000 Gulden gebracht — wie das für den Fall 
der Verheiratung schon im Januar 1548 festgesetzt worden war — 
seinen Sitz in Weißenfels. Die selbständige Wirtschaft gedieh aber 
auch diesmal nicht; Moritz begann ungeduldig zu werden, August 
zeigte, obwohl er mehr erhielt, als er irgend rechtlich beanspruchen 
konnte, eine rechthaberische Arroganz, so daß, namentlich wegen 
gewisser Jagdgründe, es zu ernstlichen Differenzen kam. Sie 
wurden, da damals Moritz gerade die Magdeburger Sache zu er- 
ledigen begann, durch den am 5. März 1550 zu Dresden ab- 
geschlossenen Vertrag behoben. Dieser Vertrag erklärte auch aus- 
drücklich das Testament Heinrichs des Frommen für „tot und 
abe". Von da an blieben die Brüder im besten Einvernehmen und 
August sah sich in alle Pläne des Bruders eingeweiht. 
Als die Gefahr Albrechts von Kulmbach sich den sächsischen 
Landen näherte, wurde August im April 1553 nach Dänemark ge- 
schickt, um König Christian III. zur Hilfeleistung zu bewegen. Die 
Nachricht von dem Falle Moritzens rief ihn zurück. Es folgten ihm am 
20. Juli 1553 zwei dänische Räte, die den Frieden vermitteln helfen
	        
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