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würfen zu bombardieren begann, so wurde schließlich ein Bataillon
Schützen herbeigeholt, das, im Halbkreise aufgestellt, das Hotel
deckte. Der Prinz, der jetzt erst vom Stande der Dinge unter-
richtet worden war, befahl den Soldaten, die Menge zurück-
zudrängen und ging wieder ins Hotel zurück. Auf die Mah-
nung zum Auseinandergehen, die von den wenigsten wegen des
Lärmes gehört sein mochte, antwortete die Menge mit Stein-
würfen, worauf dann jedenfalls sehr übereilt die Schützen von
zwei Seiten her eine Salve abgaben. Alle Welt war nun über-
zeugt, daß der Prinz den Befehl zum Feuern gegeben hatte,
obwohl dies den Tatsachen keineswegs entsprach. Deswegen
verfolgten den von einer Abteilung berittener Kommunal=
garde eskortierten Wagen des Prinzen bei seiner am nächsten
Morgen erfolgenden Abreise Verwünschungen und Steinwürfe.
Am 13. Aug. wurde im Stadtverordnetenkolleg eine Adresse
an die Regierung vorgelegt, worin eine strenge Untersuchung des
Falles ohne Ansehung der Person gefordert wurde; sie wurde
dann durch eine Deputation des Rats und der Stadtverord-
neten nach Dresden gesandt. Auch eine Volksversammlung tagte
am 13. im Schützenhaus, wo Rob. Blum sich mit seiner mächtigen
Stimme Gehör verschaffte und unter Zustimmung seiner Zuhörer
die Notwendigkeit einer Sühne für das vergossene Blut betonte,
aber nur auf dem Boden des Gesetzes. Und an der Spitze einer
tausendköpfigen Menge nach dem Rathause gezogen, konnte er
nach kurzer Verhandlung mit dem Rate vom Balkon den draußen
Harrenden mitteilen, daß der Rat die Aufrechterhaltung der Ord-
nung nur in die Hände der Kommunalgarde legen werde; die
Entfernung der Garnison solle ebenso, wie die strenge Untersuchung
der traurigen Angelegenheit bei der Regierung beantragt werden,
und endlich solle das Begräbnis der Hingemordeten in keinerlei
Weise von der Behörde gestört werden.
Die Maßregeln der Regierung ließen Unparteilichkeit und
Besonnenheit vermissen. Der von ihr abgeschickte Kommissar, der
Geh. Rat von Langenn, brachte die Androhung der königlichen
Ungnade mit und zum voraus die Versicherung, daß die Regierung
die Haltung ihrer Organe vertreten werde. Daß man die Schützen-