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sich viel energischer ausgestaltet hatten. Dabei konnte man in
Sachsen wie auch anderwärts die Bemerkung machen, daß die
Regierung ziemlich ratlos die Ereignisse an sich herankommen,
ja sich über den Kopf wachsen ließ, während die liberalen, vor
allem die linksliberalen Elemente der Bevölkerung, zielbewußt
ihre Stunde gekommen glaubten. Das galt in erster Linie von
Leipzig. Blum führte in der Stadtverordnetenversammlung das
große Wort und diese beschloß in einer außerordentlichen Sitzung
am 1. März, dem Könige eine Adresse zu überreichen, in der
um Preßfreiheit, Reform der Bundesverfassung und Vertretung
des deutschen Volkes am Bundestage gebeten werden sollte. Es
waren das zum Teil Gedanken, die schon in der letzten Hälfte
des Vorjahres in Versammlungen süddeutscher Männer zu Offen-
burg und Heppenheim ausgesprochen worden waren. Tatsächlich
begab sich nun auch am 2. März eine vom Stadtrat und den
Stadtverordneten gebildete Deputation zur Mitteilung dieser
Wünsche nach Dresden. Aber der König zeigte wenig Entgegen-
kommen, betonte vielmehr mit Recht, daß mit solchen Vorschlägen
die Leipziger den ihnen zuständigen Kreis überschritten hätten.
Dieser Bescheid erregte natürlich den Unmut der unter Blums
Leitung versammelten Bürger, die nun mit Beifall dessen Vor-
schlag annahmen, daß man den König von der Stimmung des
Volkes genauer unterrichten und von ihm die Entlassung der
Minister fordern müsse. In diesem Sinne äußerte sich eine zweite
und am 5. März eine dritte Deputation an den König mit eben
diesem Erfolge, obgleich sich nunmehr der Leipziger Rat und die
Universität angeschlossen hatten. Dresden folgte jedoch dieser
Kundgebung vom 5. März nicht, und das Ministerium, in
dem Glauben, in der Meinung der Hauptstadt die allgemeine
öffentliche Meinung vor sich zu haben, ließ sich dadurch zum
starren Festhalten des nun einmal eingenommenen Standpunktes
verleiten. Immerhin gab von Falkenstein, der das Ministerium
des Innern vertrat, seine Stellung auf, um, wie er sagte, keinen
Vorwand für weitere Unordnungen und Demonstrationen zu geben.
Ein Erlaß des Königs vom 6. März verhieß die Berufung der
Stände spätestens bis Mitte Mai und die Vorlage eines Preß-