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nisterium mit R. Georgi als Finanzminister, dem Leipziger Pro-
fessor von der Pfordten als Vertreter des Außeren und des
Inneren und dem Oberst Grafen Holtzendorff als Kriegsminister.
Nach längerem Widerstreben der leitenden Persönlichkeiten setzte
Braun unter dem Eindrucke der aus Wien und Berlin einlaufenden
Revolutionsnachrichten auch noch die Aufnahme Martin Ober-
länders durch, der dann das Innere an Pfordtens Stelle über-
nahm, während dieser dafür das Portefeuille des Kultus erhielt.
Nun wurde auch, womit die Bevölkerung sehr zufrieden war, der
außerordentliche Landtag abgesagt. Das neue Ministerium er-
klärte die Karlsbader Beschlüsse und die Bundesbeschlüsse von
1832 als nicht mehr für Sachsen verbindlich und wies den säch-
sischen Bundestagsgesandten an, in Frankfurt eine dementsprechende
Erklärung abzugeben. Demzufolge wurde die Beaufsichtigung der
Universitäten durch einen Kurator, der Kollegienzwang, das Verbot
der Burschenschaften ausgehoben, am 23. März unbedingte Preß-
freiheit eingeführt und alle Preßvergehen außer Verfolgung ge-
setzt, wie auch am 17. April eine allgemeine Amnestie für poli-
tische Vergehen erteilt wurde. Endlich wurde am 22. März das
Heer auf die Verfassung vereidigt.
Neben diesen dringenden Anderungen und Aufgaben hatte
das Märzministerium auch die Verpflichtung übernommen, zu der
Revision einer Bundesverfassung das Seinige beizutragen. Unter
dem Einflusse der von Berlin und von den süddeutschen Höfen
kommenden Anregungen und unter dem Eindrucke der am 13. März
in Wien und am 18. März in Berlin ausgebrochenen Revo-
lutionen hatte man sich in Dresden an die Arbeit gesetzt und
konnte deren Resultat am 27. März den Regierungen von Mün-
chen, Wien und Berlin mitteilen. Gleichzeitig aber ersuchte am
16. März der Bundestag um die Sendung von Vertrauens-
männern nach Maßgabe der Zusammensetzung seines engeren Aus-
schusses; siebzehn Vertrauensmänner sollten mit den siebzehn des
genannten Ausschusses die Bundesverfassung revidieren. Sachsen
entsandte den bisherigen Bürgermeister von Adorf, K. G. Todt,
der seit 1837 der zweiten Kammer angehörte und bislang an
der Spitze der Opposition gestanden hatte, nach Frankfurt und