Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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von der böhmischen Kirche in Dresden, der als Schwindler 
und gemeiner Heuchler entlarvt wurde, trugen leider nicht dazu 
bei, das öffentliche Vertrauen zu seiner Amtsführung zu stärken, 
obwohl er zweifellos ein durchaus ehrlicher und überzeugter prote- 
stantischer Christ war. Die von ihm in antikisierendem Geschmacke 
1794 erbaute Kirche von Wolkenburg, dem Stammsitze seines Ge- 
schlechtes, zeugt von seiner auch sonst bewiesenen Liebe zur Kunst. 
Es ist wahrscheinlich, daß auf seine Anregung hin das Ge- 
heime Conseil fiel, das bisher einen, wenn auch recht beschränkten 
Einfluß auf die Regierungsgeschäfte genossen hatte; es wurde 
aufgelöst und durch einen sogenannten Geheimen Rat „hinfüro 
mit Wegfall der dem Geheimen Consilio zeither obgelegenen 
administrativen Besorgungen und zu Unserer Beratung bei den 
besonders über allgemeine Landesangelegenheiten von Uns zu 
fassenden Beschlüssen und zu erteilenden Anordnungen“ ersetzt, 
d. h. durch eine Behörde von nur beratendem, nicht beschließendem 
Charakter. Überdies stellte das Königliche Reskript noch eine Art 
Staatsrat in Aussicht, der unter Zuziehung der Chefs der Landes- 
kollegien und der königlichen Prinzen über wichtige Angelegen- 
heiten entscheiden sollte, gegebenenfalls also den Geheimen Rat 
völlig außer Tätigkeit setzte. Trotz des Widerspruchs der Stände 
wurde der Geheime Rat mit einigen Modifikationen am 6. Okt. 
1817 eingeführt. 
Zunächst mußte die Auseinandersetzung mit Preußen in die 
richtigen Wege geleitet werden. Es dürften heute diese komplizierten 
Angelegenheiten, die eine genaue Teilung der Staatsschulden, der 
Domänen, der privatrechtlichen Forderungen usw. umfaßten, 
kaum noch allgemeines Interesse beanspruchen. Genug, daß 
durch vier Konventionen, vom 25. Nov. 1815, 23. Juli 1817, 
27. Juli 1817 und vor allem vom 28. Aug. 1819 diese Fragen 
Erledigung fanden, und daß infolge dieser Vereinbarungen das 
nunmehrige Königreich Sachsen eine Schuldenlast von 18 282 880 
Talern zugewiesen erhielt. Da der Hofstaat, der für den im ganzen 
doch nicht wohlhabenden Adel dasselbe Refugium bildete, wie die 
geistlichen Sinekuren des Mittelalters, nur sehr unwesentlich be- 
schränkt wurde, so lag diese wie die anderen durch den Krieg
	        
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