Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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versammlung erfolgen. In berechtigtem Unmut über den Däne- 
mark zu günstigen Charakter der Abmachung versagte sie am 5. Sept. 
die Genehmigung, wenn auch nur mit einer Majorität von vier- 
zehn Stimmen. Die Einsicht aber, daß man bei dem Mangel an 
Geld und Truppen diesem Entschlusse nie irgend welchen Nach- 
druck verleihen könne, und der durch die gleichen Erwägungen 
erfolgte Rücktritt des Reichsministeriums veranlaßten zugleich mit 
den Nachrichten, daß man in Kopenhagen, Petersburg, Stockholm 
selbst eine Anderung des Waffenstillstandes für notwendig halte, 
am 14. Sept. die Wiederaufnahme der Beratung, bei der sogar 
vier Schleswiger zur Annahme des Waffenstillstandes rieten. Hier- 
bei hat sich R. Blum, der schon bei der ersten Besprechung sich u. a. 
mit Dahlmann energisch gegen jene Abmachung ausgesprochen 
hatte, am 16. Sept. zwar nochmals in einer mit dem ihm 
eigenen Pathos gehaltenen Rede gegen den Waffenstillstand ge- 
wandt, aber der revolutionären Erhebung, die nun am 18. Sept. 
auf Veranlassung von Straßendemagogen, geheimer österreichi- 
scher Agenten und einiger Mitglieder der äußersten Linken die 
Straßen Frankfurts durchtobte, hat er sich tatsächlich ferngehalten. 
Die hierbei erfolgte scheußliche Ermordung des Fürsten Lich- 
nowsky und des preußischen Generals Auerswald erfüllte alle 
anständig denkenden Kreise mit Entsetzen. Um so übler fiel die 
Haltung der beiden sächsischen Abgeordneten Joseph und Schaffrath 
auf, von denen jener behauptete, der Aufstand sei doch ein ganz 
kleiner gewesen, und letzterer die Versetzung des Reichsministeriums 
in Anklagezustand verlangte, weil es über Frankfurt den Be- 
lagerungszustand verhängt hatte. 
In der am 21. Mai zusammentretenden zweiten sächsischen 
Kammer hielt sich von den durch Neuwahlen eingetretenen 28 
neuen Mitgliedern die Mehrzahl zur Linken. Die Thronrede 
nahm Bezug auf das zutage tretende mächtige Streben nach 
volkstümlichen Staatseinrichtungen und nach nationaler Einigung. 
In ersterer Beziehung konnte der König mit Befriedigung auf 
die von ihm seinerzeit besonders geförderten konstitutionellen Maß- 
regeln verweisen und ein weiteres Fortschreiten auf dieser Bahn 
in Aussicht stellen; in letzterer erklärte er sich bereit, so viel
	        
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