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und die beiden österreichischen Abgeordneten Hartmann und Tram-
pusch, von denen ersterer auch vom 26.—29. mitgekämpft hatte,
ihre Pässe verlangten, wurden die Osterreicher anstandslos frei-
gelassen, Blum und Fröbel aber am 4. Nov. verhaftet und bis auf
weiteres in Gewahrsam gehalten. Aus dem Gefängnis schrieb
Blum an den Präsidenten der Nationalversammlung unter Bezug
auf das von der Nationalversammlung am 30. Sept. erlassene
und auch in ÖOsterreich anerkannte und publizierte Gesetz über
die Unverletzlichkeit der Abgeordneten. Das Schreiben ist nicht
an seine Adresse gelangt, jedenfalls aber von Windischgrätz ge-
lesen worden, denn am 6. Nov. schlug er seinem Schwager, dem
neuen Ministerpräsidenten Felix Schwarzenberg vor, er wolle
Blum und Fröbel aus ÖOsterreich ausweisen, um ihm etwaige
diplomatische Schwierigkeiten zu ersparen. Wahrscheinlich hätte
der Fürst diesen Vorschlag auch gebilligt, wenn ihn nicht der
Baron Hübner auf andere Gedanken gebracht hätte. Dieser, der
von 1844—1848 österreichischer Generalkonsul in Leipzig gewesen
und mehrfach mit Blum hart aneinandergeraten war, ließ jetzt seinem
Rachedürfnis freien Lauf, indem er den Fürsten von Blums Staats-
gefährlichkeit überzeugte. Dementsprechend erteilte Schwarzenberg
dem Schwager am 7. von Olmütz aus den Befehl zur Hinrichtung
Blums, den dieser am 8. erhielt. Inzwischen waren dem Staats-
kanzler doch Bedenken gekommen und er schrieb am 8. Nov. einen
zweiten Brief, der Schwager solle nur das Material sammeln,
um die Abgeordneten gerichtlich zu belangen; aber als der Brief
am 9. anlangte, war es schon zu spät. Zu spät kam auch die
von Dresden aus auf die Bekanntwerdung von Blums Ver-
haftung dem sächsischen Gesandten in Wien von Könneritz an-
befohlene Vermittlung für alle sächsischen Untertanen. Der Ge-
sandte betrieb sie anfänglich am 7. sehr lässig, indem er beim
Fürsten Schwarzenberg nur nach den Gründen der Verhaftung
fragte, sich aber nicht an Windischgrätz selbst wandte, „um dieses
äußerste Mittel nicht sofort zu erschöpfen“!!] Am nächsten Tage
erhielt er eine noch dringlichere Depesche von der Pfordtens,
aber ehe sich der Gesandte zu den entsprechenden Schritten ent-
schloß, war Blum in der 8. Morgenstunde des 9. Nov. erschossen
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