Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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titionsrecht, Gleichheit vor dem Gesetze, Garantie des Eigentums, 
Glaubens= und Gewissensfreiheit, Freiheit der Wissenschaft usw. 
Während nun also die Kammern sich gegen die monarchische Aus- 
gestaltung des Reiches wütend sträubten, fanden sie es doch für an- 
gezeigt, die Grundrechte dringend zur Publizierung zu empfehlen, 
obwohl es doch jedem einigermaßen Einsichtigen klar sein mußte, 
daß die Reichsverfassung ein Ganzes sei und man nicht das eine 
annehmen und das andere beiseite schieben könnte. Am 14. Febr. 
verlangte die zweite Kammer die sofortige Publikation der Grund- 
rechte. Das Ministerium zögerte noch über eine Woche, nahm 
dann aber die Gelegenheit zu einem günstigen Rückzuge wahr 
und erklärte am 24. Febr., als eben die erste Kammer in die 
Beratung der Grundrechte eintrat, daß es in der Erkenntnis, 
das Vertrauen der Kammern nicht mehr zu besitzen, wie das 
die letzten Abstimmungen ergeben hätten, seinen Abschied beim 
Könige eingereicht und erhalten habe. 
Die Verblüffung in beiden Kammern versteckte sich hinter 
abfälligen Bemerkungen, wie „Kulissenblitze“ und „alberne kon- 
stitutionelle Gewohnheiten“, während man selbst ja immer kon- 
stitutionell bis ins innerste Mark zu sein sich rühmte, war aber 
noch mehr verblüfft, als noch in derselben Sitzung die Namen 
der neuen Minister bekannt wurden, von denen auch nicht ein 
einziger mit der Volksbewegung in Fühlung gestanden hatte; 
die Regierung hatte also bei der Neubildung des Ministeriums 
die Koryphäen der Kammer völlig ignoriert. An der Spitze des 
neuen Ministeriums stand als Präsident der Oberappellationsrat 
Dr. Held, ein tüchtiger Jurist, das Innere erhielt der Geh. Re- 
gierungsrat Weinlig, ebenfalls ein begabter und gewissenhafter 
Beamter; von Zeschau, dem früheren Finanzminister, war hoch- 
geschätzt worden der Geh. Finanzrat von Ehrenstein, der das 
Ressort der Finanzen übernahm, einige Tage später trat Raben- 
horst, ein ausgezeichneter Artillerieoffizier, der bislang in Frank- 
furt zu tun gehabt hatte, als Kriegsminister ein. Die bedeutendste 
Rolle war jedoch dem Minister des Außeren, Ferdinand von 
Beust, zugedacht, den der König von seinem Gesandtschaftsposten 
in Berlin berufen hatte.
	        
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