Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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zu stellen und dadurch sich selbst von der Dienstpflicht zu be- 
freien. Als ordentlicher Etat für das Heer wurden 666 666 Taler 
jährlich bewilligt, wozu jedoch ein Extraordinarium von 180 000 
Talern und Naturallieferungen kamen, die man aus der von 
Frankreich gezahlten Kriegsentschädigung in Höhe von 6 804746 
Franken deckte. Die Armee bestand aus vier Regimentern In- 
fanterie, drei Bataillonen Schützen, drei seit 1822 gleichmäßig 
bewaffneten Kavallerieregimentern, einem Regiment Fußartillerie, 
einer reitenden Artilleriebrigade und einer Sappeurs= und Pon- 
tonniersabteilung. Da Sachsen kein selbständiges Korps bilden 
konnte — es stellte zur Bundesarmee 12 000 Mann, — so wurde 
es mit Kurhessen, Nassau und Luxemburg in höchst unzweck- 
mäßiger Weise zum 9. Bundesarmeekorps vereinigt. Mit Anna- 
burg bei Torgau war auch das von August dem Starken be- 
gründete Soldaten-Knabeninstitut an Preußen gefallen und hatte 
damit zu bestehen aufgehört. Deshalb wurde 1822 zu Klein- 
Struppen unter Zuhilfenahme der vorerwähnten französischen 
Kriegsentschädigung eine ähnliche Schule errichtet, die noch heute 
besteht und im wesentlichen zur Heranbildung von Unteroffizieren 
dient. 1826 wurde durch die Vereinigung der Ingenieur= und 
Artillerieschule eine Militärakademie gegründet; hier konnten in 
jede dritte erledigte Stelle auch Bürgerliche ausgenommen wer- 
den, die im Kadettenkorps nur als Volontärs geduldet wurden. 
Dabei trat die auch in der Rechts= und Verwaltungslaufbahn 
bemerkliche Bevorzugung des Adels zutage, die sich in jener noch 
weit unangenehmer fühlbar machte. Denn ein Teil der Justiz- 
und Verwaltungsstellen war dem Adel gesetzlich vorbehalten und 
es bestand bei der Landesregierung wie bei dem Appellations- 
gericht neben der gelehrten Bank noch die adelige Bank. 
In sehr erfreulicher Weise entwickelten sich bei sorgfältiger 
Verwaltung die Finanzen. Die früheren Anleihen wurden ver- 
mindert, so die vom Jahre 1807 von 4 Millionen Talern bis 
1824 auf 2877000 Taler, die 5%-Anleihe von 1811 und 
700 000 Taler 5% Landeskommissionsscheine 1821 zusammen- 
genommen und in 4%dige Staatspapiere umgewandelt, infolgedessen 
nur 556 650 Taler zurückgezahlt zu werden brauchten. Leider
	        
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