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gewinnung des in die Hände der Turner gefallenen Zwinger—
walles. Immerhin hatte sich für verständige Leute die Situation
so weit geklärt, daß an einen Sieg der Revolutionäre nicht mehr
zu denken war.
Und nun langten abends gegen 7 Uhr die ersten preußischen
Truppen unter der Führung des Oberstleutnants Grafen Waldersee
an, zunächst nur ein Füsilierbataillon des Kaiser-Alexander-Garde-
Grenadierregiments, dem unterwegs allerlei Schwierigkeiten in
den Weg gelegt worden waren. Es wurde in der Neustadt ein-
quartiert, vo man es mit Freuden empfing. Die provisorische
Regierung erließ abends 8 Uhr eine Proklamation „An unsere
Mitbürger“, welche als Antwort auf den Schritt des Königs,
preußisches Militär herbeikommen zu lassen, seitens des säch-
sischen Volkes einen Schrei der Entrüstung prophezeite. „Der
Tod für die Freiheit ist schön und der Sieg ist Euer im Leben
und Sterben,“ hieß es ferner, und zum Schluß wurde als Be-
feuerungsmittel nochmals die Reichsverfassung hervorgesucht. Dem-
entsprechend beeilte sich in der Frühe des anderen Morgens Todt,
im Auftrage der provisorischen Regierung nach Frankfurt zu
reisen, um dort von der Nationalversammlung Hilfe zu erbitten.
Natürlich war praktisch daran gar nicht zu denken, obwohl es bei
einem Teile der dortigen Abgcordneten nicht an gutem Willen
fehlte. Denn ein Antrag des Abgeordneten von Reden, die
Zentralgewalt, also den Reichsverweser Erzherzog Johann, auf-
zufordern, dem „unbefugten Einschreiten Preußens in Sachsen
als einem schweren Friedensbruch mit allen Mitteln entgegen-
zutreten“", wurde am 10. Mai trotz seiner auf der Hand liegenden
Unsinnigkeit mit 188 gegen 147 Stimmen angenommen.
In Dresden aber hielt am Spätabend des 5. Mai die pro-
visorische Regierung es für nicht unter ihrer Würde, trotz
allen Kampfesmutes durch eine Deputation von Stadträten und
Stadtverordneten mit den Ministern im Blockhaus indirekt in
Verhandlung zu treten; namentlich lag den Vätern der Stadt
an der Einstellung des Feuerns. Dagegen stellte die Regierung
folgende fünf Bedingungen: Auslieferung der Anstifter des Auf-
ruhrs, namentlich der Mitglieder der provisorischen Regierung,