Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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zum Major befördert, beschloß er, mag sein durch Bedenken von 
zu Hause von dieser Idee abgebracht, mag sein durch die charakter- 
lose Haltung der preußischen Politik abgeschreckt, sich von nun 
an ganz der Armee des eigenen Landes zu widmen. — — — 
Im Jahre 1853, als die Bestrebungen und Bewegungen 
von 1848 unterdrückt, aber nicht vergessen waren, schrieb Prinz 
Johann folgende Gedanken nieder: „Auch wir Konservativen 
wünschen ein freies, mächtiges und einiges Deutschland; auch 
wir wollen von dem schwankenden Boden des Staatenbundes in 
die engere Verbindung des Bundesstaates übergehen. — Wenn 
aber mehrere selbständige, in einem völkerrechtlichen Verbande 
lebende Staaten ein innigeres Bündnis schließen wollen, so kann 
es nach allen Grundsätzen des öffentlichen Rechts nur durch eine 
neue übereinkunft dieser Staaten erfolgen. Der Versuch der 
Frankfurter Nationalversammlung, eine solche Vereinbarung zu- 
stande zu bringen, ist mißlungen, weil sie, die Kompetenz über- 
schreitend, die Verfassung ohne die Regierungen durchzuführen 
vermeinte.“ — Niemand wird heute, auf jene Zeiten zurück- 
blickend, diesem Urteile seine Zustimmung versagen. Aber es 
unterblieb doch auch der Versuch nicht, auf einem anderen, und 
zwar auf dem von dem Prinzen zwischen den Zeilen angedeuteten 
Wege, das Einheitsziel zu erreichen. Indem in der weiteren Folge 
der Ereignisse preußische Truppen wie den Aufstand in Dresden, 
so auch die Revolution in der Pfalz und in Baden bekämpften 
und sich Preußen auf diese Weise als den einzigen Hort der kleineren 
Regierungen gegen die Revolution bewies, bewies es zugleich seinen 
Beruf, sich an die Spitze der Nation zu stellen. In einem Aufruf 
vom 15. Mai erklärte König Friedrich Wilhelm IV. seinem Volke, 
daß er das in Frankfurt begonnene Werk der deutschen Ver- 
fassung wieder aufgenommen habe unter Zugrundelegung der 
Reichsverfassung, an der man nur die dem Wohle des Vater- 
landes entschieden nachteiligen Punkte geändert habe. Es kün- 
digte nun in Gemäßheit dieses Entschlusses die preußische Re- 
gierung dem Reichsverweser die Unterordnung ihrer Diplomatie 
und ihrer Truppen auf und verlangte, wozu freilich eine sormelle 
Berechtigung nicht vorlag, die Niederlegung seines Amtes in die
	        
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