Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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Regierungsvertretern, nämlich von Hannover, Bayern, Baden, 
Nassau und Sachsen, in der ersten Hälfte des August jene Punktation 
aufgesetzt wurde, durch welche das Turnen und die Burschenschaft 
verboten wurde, die Lehrfreiheit der Universitäten eine Bevor- 
mundung durch einen von der Regierung bestellten Beirater er- 
hielt, die in der Bundesakte gewährleistete Preßfreiheit aufge- 
hoben und für die Aufspürung demagogischer Umtriebe eine 
Zentraluntersuchungskommission in Aussicht genommen wurde. 
Diese Abmachungen sollten dann auf einer Konferenz sämtlicher 
Minister in Wien allgemein angenommen werden und zugleich 
hoffte Metternich einen Schlag gegen die schon bestehenden Ver- 
fassungen zu führen. Am ehesten hatte eine solche Karl August 
von Weimar seinem Lande erteilt, Bayern und Baden waren 
1818 gefolgt, und soeben noch, kurz vor den Karlsbader Beschlüssen, 
1819 Württemberg in den Kreis der konstitutionellen Staaten 
eingetreten. Bei diesem Vorgehen hatte Metternich Sachsen 
eine führende Rolle zugedacht. Schon in Karlsbad hatte er dem 
sächsischen Geheimrat von Just und dann dem ebenfalls dort- 
hin gekommenen sächsischen Gesandten in Wien, dem Grafen 
Schulenburg aufmunternde Winke zugehen lassen, daß Sachsen 
namentlich in Frankfurt sein moralisches Gewicht zur Geltung 
bringen müsse. Freilich war der Bundestag in Frankfurt gerade 
jetzt zu einer sehr kläglichen Rolle verurteilt. Wenn irgend etwas 
vor sein Forum gehörte, so waren es die Karlsbader Beschlüsse. 
Aber er wurde am 20. Sept. 1819 ohne eingehende Verhandlungen 
kurzer Hand zur Annahme gezwungen. 
Mittlerweile war aber die Stimmung eine andere geworden. 
Die Angst vor der Revolution hatte sich gelegt, und die kleineren 
und mittleren Staaten, vor allem aber die süddeutschen, hatten 
jetzt eine viel größere Sorge vor der Bevormundung durch die 
beiden Großmächte. Dem König Friedrich August aber erschien 
nachträglich das überrasche Vorgehen Metternichs in Karlsbad mit 
Recht als eine Art Staatsstreich, und er äußerte sich unzufrieden 
über die geringschätzige Behandlung des Bundestages. Deswegen 
fand Metternich in dem Grafen Einsiedel, der als Vertreter 
Sachsens auf den zu Wien am 25. Nov. 1819 eröffneten Konferenzen
	        
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