Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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Ungefähr bis zu jenem Zeitpunkte reichte die Verständigung 
der drei Königreiche Preußen, Hannover und Sachsen vom 26. Mai, 
die zunächst nur auf ein Jahr geschlossen war, währenddessen 
Preußen sich bemühen sollte, die von ihm vorgeschlagene Reichs- 
verfassung überall zur Anerkennung zu bringen. Damit hatte 
es aber noch gute Wege. Vor allem, als am 23. August Preußen 
die noch nicht beigetretenen Regierungen, um der weiteren Ver- 
schleppung ein Ende zu machen, zu einer bestimmten Erklärung 
aufforderte, lehnte Bayern am 8. Sept. definitiv ab, da die Ver- 
fassung vom 26. Mai eine Spaltung Deutschlands zur Folge 
haben würde und die preußische Hegemonie unverträglich sei mit 
der Selbständigkeit und dem Wohle Bayerns. 
Um weitere Klarheit in die Situation zu bringen, veranlaßte 
Preußen den Vertreter von Nassau, im Verwaltungsrate den 
Antrag auf Einberufung des sog. Reichstages zu stellen. Dem wider- 
sprachen die Vertreter Sachsens und Hannovers aus sehr ge- 
wichtigen Gründen. Zunächst setzte die Einberufung eines Reichs- 
tags auch die durch allgemeine Anerkennung der Reichsverfassung 
bedingte Existenz eines neu geeinten Reichs voraus; wie bekannt, 
fehlten aber Württemberg und Bayern und würden auch weiter- 
hin gefehlt haben. Ferner hatte Osterreich ausdrücklich die An- 
erkennung des Rechtes, daß Preußen irgend einen engeren Bund 
im Bunde bilden dürfe, abgelehnt. Beharrte Preußen also auf 
seinem engeren Bunde, so konnte es seinen Willen Osterreich 
gegenüber nur mit Hilfe des Schwertes durchführen. Im Falle 
eines Krieges aber konnte Osterreich zum mindesten auf die wohl- 
wollende Haltung Rußlands, sicher aber auf die Unterstützung 
Bayerns und Württembergs rechnen. Das waren die Gründe, 
die der hannoversche und sächsische Bevollmächtigte in der bis 
zum 9. Okt. dauernden Diskussion der Frage gegen den An- 
trag der Reichstagsberufung vorbrachten. Als aber an dem ge- 
nannten Tage sämtliche übrigen Staaten dem Antrage Nassaus 
beistimmten, bezogen sich die Vertreter Hannovers und Sachsens 
auf ihren in der Nacht vom 26. zum 27. Mai zu Protokoll ge- 
gebenen und dann am 28. Mai ausführlicher überreichten Vor- 
behalt, der übrigens am 20. Juli 1849 in der „Leipziger Zeitung“
	        
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