Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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liche Übergewicht Preußens sofort zum Zwecke der Einigung aus- 
genutzt werden. Es geschah aber nicht! 
Daß die deutsche Frage auch auf dem am 26. Nov. 1849 
eröffneten Landtage ihre Rolle spielte, ist schon erwähnt 
worden. Namentlich trat in der ersten Kammer von Carlowitz 
energisch für den Anschluß an Preußen in die Schranken, der 
den damals noch verfrühten Wahlspruch mit immer neuen 
Argumenten feurig verteidigte: „Mit Preußen und durch 
Preußen zu Deutschland!“ und auf die verderblichen Wirkungen 
der Kleinstaaterei und des Partikularismus hinwies. — Die Zu- 
sammensetzung der Kammern basierte noch auf dem am 15. Nov. 
1848 angenommenen Wahlgesetze; man sah trotz der schweren 
Niederlage der demokratischen Partei eine große Anzahl derselben 
unter ihren Mitgliedern, die noch größer gewesen wäre, wenn sich 
die Demokratie nicht darauf versteift hätte, in den Wahlen die 
infolge des Maiaufstandes Suspendierten, welche nach dem Ge- 
setze nicht wählbar waren, durchzubringen. Da diesen mit Recht 
der Zutritt zur Kammer versagt wurde, so mußten Nachwahlen 
stattfinden, die vielfach konservativ ausfielen und in beiden Kam- 
mern eine geringe konservative Mehrheit ergaben. Trotzdem 
hatten die neuen Minister namentlich der zweiten Kammer gegen- 
über einen schweren Stand. Außer Friesen war noch der Geh. 
Rat Behr als Finanzminister hinzugetreten, während Beust neben 
dem Ministerium des Außeren, wie seinerzeit von der Pfordten, 
auch das Portefeuille des Kultus innehatte. Die am 8. Mai 
veröffentlichte Verhängung des Belagerungszustandes vom 7. Mai 
gab, weil sie nicht, wie das Gesetz es vorschrieb, erst nach 
fünfzehn Tagen, sondern schon nach zwei Tagen in Kraft gesetzt 
worden war, dem Abgeordneten der ersten Kammer von Watz- 
dorf Gelegenheit, die Versetzung des Ministeriums in den An- 
klagezustand wegen Verfassungsverletzung zu beantragen und ein 
gleiches Schicksal forderte für sich der Minister von Friesen heraus, 
als man seine Jagdverordnung vom 13. August beanstandete. 
Doch kam es in beiden Fällen nicht zu diesem Äußersten. Die 
Stellung der Kammern zur Regierung spitzte sich weiterhin zu 
in der Frage, bis wann das Steuerprovisorium zu gewähren
	        
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