Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

erschien, keineswegs den willigen Bundesgenossen, auf den er ge- 
rechnet hatte. Seine Instruktion besagte, daß er zu einer Änderung 
der schon bestehenden Verfassungen seine Zustimmung nicht geben 
solle; würde man eine Norm für diejenigen Staaten seitens der 
beiden Vormächte in Vorschlag bringen, die noch keine Verfassung 
hätten, so solle er sich ebenfalls ablehnend verhalten. Damit war 
allen dem Artikel 13 feindlichen Gelüsten Metternichs die Unter- 
stützung durch Sachsen versagt. Es blieb hierin beim alten. Nach 
Erledigung dieser Frage kehrte Einsiedel nach Hause zurück und 
überließ die Vertretung dem Geh. Rat von Globig, der sich eben- 
falls nicht in allen Fragen mit Osterreich auf einer Linie hielt. 
So stimmte er gegen die von Osterreich zur Sicherung des öffent- 
lichen Rechtszustandes im Bunde beantragte sogenannte per- 
manente Instanz und gegen die damit im Zusammenhange stehende 
Exekutionsordnung zur Vollstreckung der Bundesbeschlüsse. 
In Wien kamen auch die militärischen Verhältnisse zur 
Sprache, bei deren Ordnung die gleiche Angst vor der Majorisierung 
durch die Großmächte zutage trat; aus den Verhandlungen ging 
dann die schon erwähnte Vereinigung des sächsischen Kontingents 
mit denen von Kurhessen, Nassau und Luxemburg hervor. Der 
besonders von Sachsen ausgesprochene Wunsch, daß es den kleineren 
Staaten freistehen solle, ob sie schwere oder leichte Reiterei zu 
ihrem Kontingente stellen wollten, wurde auf Preußens Einspruch 
hin abgewiesen. — Die Wiener Verhandlungen fanden ihren Ab- 
schluß am 24. Mai 1820. Sie hatten die 1815 nur in ihren Grund- 
zügen aufgestellte Bundesakte ausbauen sollen. Wenig genug war 
dabei herausgekommen, und das Wenige war als ein Sieg des 
Partikularismus aufzufassen. Die Annahme der sogenannten 
Wiener Schlußakte durch den Bundestag erfolgte am 8. Juni 1820. 
War auf diese Weise im übrigen Deutschland jede gehobene 
und nationale Gesinnung auf Jahre hinaus niedergedrückt, so mußte 
das in noch viel höherem Grade in dem gegen Preußen in trotziger 
Verbitterung abgeschlossenen und in den mittelalterlichen Formen 
der Verfassung sich auch fernerhin bewegenden Sachsen der Fall 
sein. Klein und nichtig waren die literarischen Interessen, die 
in Dresden in den ästhetischen Kränzchen, den Dichtertees und dem
	        
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