Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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den Mut haben, wie das hannoversche Ministerium Scheele, diese 
Männer davonzujagen? Mit dem Bettelsack müßten die Zwanzig 
ohnehin zum Teil fremdher berufene, aus dem Lande marschieren!“ 
Unter diesen letztgenannten befanden sich Leute, wie Theodor 
Mommsen, der schon aus Göttingen gewiesene Albrecht, der be- 
kannte Nationalökonom Roscher, bis an seine Ende eine Größe 
und Zierde der Leipziger Universität, der Archäologe Otto Jahn 
und der Physiker Wilhelm Hankel. Andererseits ging, wie es 
scheint, aus eben diesen Kreisen eine Flugschrift hervor, die solchen 
Außerungen an wütender Erbitterung nichts nachgab. Sie führte 
den Titel „Hassenpflug als Minister einer der besten und ehren- 
haftesten, oder Sachsen und Hessen“. Das Schriftchen ist anonym 
und nennt weislich weder Verlagsort noch Verleger, am Schlusse 
nur eine fingierte Straßburger, damals also noch französische 
Druckfirma. Der hessische Minister Hassenpflug stand nämlich 
seinerzeit wegen Unterschlagung und Urkundenfälschung vor einer 
Untersuchung. Was ist das bißchen Unterschleif und Fälschung, 
meint nun der Verfasser, in dem ein handschriftlicher Vermerk 
Heinrich von Treitschkes auf dem Titelblatt des Leipziger Stadt- 
bibliothekexemplars Theodor Mommsen vermutet, gegen das, was 
Beust in Sachsen getan hat? Gegen diesen ist, so ist der immer 
wiederkehrende Grundgedanke, Hassenpflug ein Ehrenmann und 
Heiliger. 
Unter solchen Umständen traten die reaktivierten Stände 
von 1848 am 15. Juli 1850 in Dresden zusammen; doch ver- 
schob sich die Eröffnung noch bis zum 22. Juli. Die Thronrede 
war taktvollerweise durchaus kühl und geschäftsmäßig abgefaßt 
und wies nur auf die wenigen, in dem provisorischen Charakter 
des Landtags liegenden Aufgaben hin: Erledigung der nötig- 
sten Verfassungsänderungen, zu denen vor allem ein neues Wahl- 
gesetz gehören sollte, und die durch Publizierung der Frankfurter 
Grundgesetze notwendig gewordenen Umgestaltungen des bäuer- 
lichen Lehnswesens und des geistlichen Zehnten. In den am 
23. Juli stattfindenden Sitzungen der ersten und zweiten Kammer 
stellten sich deren Präsidenten durchaus auf den Standpunkt der 
Regierung. Das Ministerium verlangte aber außerdem noch eine
	        
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