Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

das neue Wahlgesetz gefallen. Es war dies zweifellos sehr zu 
beklagen, denn schon bald nach 1831 hatte man in dem seit Zu- 
tritt zum Zollverein emporblühenden Sachsen es als einen Fehler 
der Verfassung empfunden, daß Handel und Industrie im Gegen- 
satz zu der agrarischen Vertretung recht stiefmütterlich behandelt 
worden seien. Mittlerweile war dieser Übelstand noch viel bemerk- 
licher geworden. Es sollte also noch 18 weitere Jahre beim alten 
bleiben. Als am 12. Aug. 1851 der Landtag vom Könige ge- 
schlossen wurde, gedachte dieser in seiner Rede mit Befriedigung 
der erledigten Aufgaben; der Nichterledigung des Wahlgesetzes 
wurde nur trocken ohne irgend eine weitere Bemerkung Erwähnung 
getan. 
Während dieser inneren Vorgänge hatte die deutsche Frage 
den nach allen bislang erzählten Vorgängen sich notwendig er- 
gebenden Verlauf genommen. Daß sich die sächsische Regierung 
bei ihrer Entscheidung immer mehr Osterreich näherte, ist schon 
erwähnt worden. Es zeigte sich dies auch in einer engeren Ver- 
knüpfung der persönlichen Beziehungen, indem Prinz Albert in 
der Zeit vom 17. Mai bis 6. Juli 1850, zweifellos nicht ohne 
wichtigere Aufträge seines königlichen Oheims, als Gast des Kaisers 
Franz Josef in Wien weilte, wo sich zwischen den beiden Fürsten 
ein herzliches Freundschaftsband knüpfte. Man sprach damals 
sogar von einer Verheiratung des jungen österreichischen Monarchen 
mit einer Schwester seines Freundes. Die Stellung Beusts zu 
Preußen und zu der Reaktivierung des Bundestags verriet sich 
zunächst deutlich in der schleswig-holsteinischen Frage. Mit Däne- 
mark hatte Preußen schon am 10. Juli 1849 einen Waffen- 
stillstand geschlossen, den es am 2. Juli 1850 in einen Frieden 
verwandelte. Nunhatte aber den Kampf gegen Dänemarkursprünglich 
nicht Preußen, sondern der deutsche Bund eröffnet. Mit Geschick be- 
nutzte dies Beust, um nach einem kurzen Notenwechsel mit Preußen 
am 29. Juli zu erklären, daß nur der Bund in seiner Gesamtheit 
von früher die Ratifikation in allgemein gültiger Weise be- 
sorgen könne, und sah sich in dieser Ansicht von Dänemark, 
Rußland und den Großmächten unterstützt. Und als die Herzog- 
tümer wegen Ersatz der Verpflegungskosten für die sächsischen
	        
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