— 206 —
Betätigung Platz. Nur an dem Schicksale der infolge ihrer Be—
teiligung an den Ereignissen von 1849 zur Verantwortung ge-
zogenen Männer nahm man doch einigen lebhaften Anteil. In
Untersuchung waren im ganzen über 6200 Personen gekommen;
von diesen war es manchem gelungen, sich durch die Flucht ins
Ausland weiteren Unannehmlichkeiten zu entziehen; die Schweiz
und namentlich Nordamerika bot vielen tüchtigen Köpfen eine
neue Heimat. Sonst hatten bis 1853 6100 Freisprechung oder
Begnadigung gefunden und nur 109 befanden sich noch in Haft,
wovon 84 im Zuchthause saßen. Mit der Begnadigung wurde
allerdings nach dem öffentlichen Empfinden recht kärglich ver-
fahren. Bei der Überfüllung der Gefängnisse trat deren Unzuläng-
lichkeit um so deutlicher hervor. Der damalige Minister von
Friesen urteilt über sie: „Die Lokalitäten waren unzureichend und
ungesund, die Beköstigung in hohem Grade unzweckmäßig, die
Disziplin willkürlich und ganz von den persönlichen Ansichten
der Direktoren abhängig; von dem Zwecke einer sittlichen Besse-
rung der Sträflinge, der mit der Strafe verbunden werden kann,
wurde viel gesprochen, die tatsächlichen Zustände aber zeugten
nicht von dem Bestreben, diesen Zweck zu erreichen.“ Die red-
lichen Bemühungen des genannten Ministers, der eine Erholungs-
reise nach England im Spätfrühling 1851 mit dazu benutzt hatte,
auch dem englischen Gefängniswesen seine Aufmerksamkeit zu wid-
men, regten wenigstens neue Gedanken an und brachten an die
Spitze der Zwickauer Gefangenanstalt einen um das Gefängnis-
wesen sehr verdienten Mann in d'Alinge.
Da mit dem Jahre 1852 eine neue Finanzperiode begann,
und daher die Stände noch im Jahre 1851 von neuem ver-
sammelt werden mußten, so wurden die Neuwahlen dazu durch
Verordnungen vom 12. Mai ausgeschrieben. Die Wahlen voll-
zogen sich unter ziemlicher Teilnahmlosigkeit. Der Landtag
wurde am 6. Dezember 1851 eröffnet; es wurde ihm dabei
gleich zur Überraschung aller Teilnehmer mitgeteilt, daß er sich
mit größeren gesetzgeberischen Aufgaben, namentlich mit der schon
unter dem Ministerium Braun und Held beschlossenen Reorgani-
sation der Justiz und Verwaltung nicht zu befassen haben werde,