Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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Ministerium entschied sich auf Friesens Vortrag, der sich darüber 
mit dem nächst beteiligten Minister der Justiz, mit Zschinsky, 
verständigt hatte, für die Durchführung; es mußte hierzu ein 
Entwurf ausgearbeitet werden, mit dem Friesen den Ministerialrat 
Kohlschütter beauftragte. Leider ist diese Arbeit „schätzbares Ma- 
terial“ geblieben, da Friesen, ehe diese Dinge noch zur Beratung 
kamen, aus gleich noch zu erwähnenden Ursachen aus dem Mini- 
sterium schied. Beust aber ließ diesen wichtigen Gegenstand ein- 
fach fallen, weil er bei der stark konservativen ersten Kammer, 
deren Haltung für ihn je länger, je mehr allein bestimmend 
wurde, eine ganz bestimmte Abneigung erkannte, auf ein Gesetz 
zurückzugreifen, das der Revolutionszeit angehörte. Welchen 
Standpunkte die erste Kammer damals einnahm, erhellt am besten 
aus ihrer Behandlung der Jagdgesetzvorlage für Wiederherstellung 
der 1849 abgeschafften Jagdprivilegien. Die erste Kammer nahm 
die dahin gestellten Anträge mit allen gegen fünf Stimmen an, 
die zweite lehnte ihn mit allen gegen vier Stimmen ab. Da 
nun aber andererseits die bedingungslose Aufhebung ohne jede 
Entschädigung unverkennbar eine Ungerechtigkeit gewesen wäre, 
so legte Friesen im Namen der Regierung am 13. April den 
Kammern einen Gesetzentwurf wegen nachträglicher Entschädigung 
der früheren Jagdberechtigten aus der Staatskasse mit einer 
Summe von 300000 Talern vor. Dieser Entwurf wyrde zwar 
von der zweiten Kammer angenommen, die erste aber ließ ihn 
lange liegen und faßte dann kurz vor dem Ende des Landtags 
den Beschluß, von der Beratung desselben auf diesem Landtage 
abzusehen. Einer der Herren sagte damals zu Friesen: „Kön- 
nen wir unser Recht selbst nicht wieder erhalten, so wollen wir 
wenigstens das Recht behalten, über das uns widerfahrene Un- 
recht zu klagen und uns zu beschweren, uns aber nicht durch 
Geld beschwichtigen lassen.“ Im Jahre 1858 ist die Entschädi- 
gung schließlich von den Herren doch angenommen worden. 
Von großer Wichtigkeit für Sachsens ferneres Verhältnis 
zu Preußen wurde die Zollvereinsfrage. Es dürfte der Beust- 
schen Politik kaum der Vorwurf zu ersparen sein, die schon vor- 
handene Spannung zwischen Prcußen und Sachsen hierbei in
	        
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