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Beust, wenn auch vergeblich, schon geleistet hatte. Daß Preußen
dem Verlangen Osterreichs, das übrigens zur Verfolgung seiner
Zwecke auch einen handelspolitischen Ausschuß am Bundestage
hatte bilden lassen, ebensosehr aus wirtschaftlichen wie politischen
Gründen entgegen war, ist schon mehrfach hervorgehoben worden.
Nun hatte sich schon seit geraumer Zeit der zwischen Hannover,
Oldenburg und Schaumburg-Lippe abgeschlossene sog. hannöversche
Steuerverein, dem früher auch Kurhessen und Braunschweig an-
gehört hatten, als nicht mehr lebensfähig erwiesen, so daß die
Verschmelzung mit dem deutschen Zollverein eine immer mehr
hervortretende Forderung wurde. Um nun bei einem solchen
Werke nicht vorzeitig durch jedenfalls zu erwartende Quertreibereien
gestört zu werden, fanden die Verhandlungen zwischen Hannover
und Preußen in aller Verschwiegenheit zu Magdeburg statt und
führten am 7. Sept. 1851 zu einem in Berlin unterzeichneten
Vertrage, wonach Hannover gegen Gewährung bestimmter Vor-
teile vom 1. Jan. 1854 an samt Oldenburg und Lippe dem Zoll-
verein beitreten sollte. Am 11. September gab Preußen diesen
Vertrag bekannt. Am 11. Nov. 1851 kündigte es den Zollvereins-
staaten nach der gewöhnlichen Praxis den mit Ablauf des Jahres
1853 zu Ende gehenden Vertrag auf, lud aber zugleich alle seine
bisherigen Zollverbündeten auf den 1. April 1852 zu einer Zusam-
menkunft nach Berlin ein, um, soweit es ihnen passe, auf Grund
des Vertrags mit Hannover einen neuen Zollverein zu schließen.
Nun starb zwar am 18. Nov. 1851 Ernst August von Hannover,
aber sein Sohn, der blinde Georg V., gelobte der Verfassung
treu zu bleiben, und der den Kammern vorgelegte Entwurf einer
Handels= und Zollvereinigung mit Preußen wurde von diesen
ohne weiteres genehmigt.
Die vollendete Tatsache erregte in den dem Zollverein an-
gehörenden Mittelstaaten eine große zum Teil überspannte Auf-
regung. Zunächst war man über die Heimlichkeit der bisherigen
Verhandlungen entrüstet, dann darüber, daß Preußen vorerst nur
für sich abgeschlossen hatte und nun nachträglich es den bisherigen
Genossen nachließ, der Vereinigung beizutreten oder nicht, je
nach Geschmack. In der Tat lag die Sache nur wegen des