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Eingehen auf die Stuttgarter Vorschläge als ein „zweites Olmütz“
und wünschte den Abbruch aller Verhandlungen. Der Handels-
minister von der Heydt dagegen meinte, man dürfe sich zunächst nur
an die offiziell gegebenen Mitteilungen halten. Der Minister-
präsident von Manteuffel schwankte, sprach wohl von den Blei-
gewichten, die Preußen abschütteln zu können sich freuen müßte,
dann aber war er wieder der Meinung, daß sich über die Stutt-
garter Abmachungen reden lasse. Nachdem diese letzteren offiziell
am 21. Aug. übergeben worden war, erfolgte am 30. Aug. die
Antwort, oder vielmehr, es erfolgten zwei Antworten. Die eine,
welche veröffentlicht wurde, zeigte eine bereitwilliges Eingehen
auf das vielerwähnte Formular A, sogar unter Inaussichtnahme
einer späteren Zolleinigung mit Osterreich, betonte aber die Not-
wendigkeit der Wiederverlängerung auf volle zwölf Jahre. In
einer zweiten, nicht veröffentlichten Note aber erklärte Preußen,
daß jene Zugeständnisse auch das Außerste des Entgegenkommens
enthielten und daß es, falls die Darmstädter bis zum 15. Sept.
nicht ihre unbedingte Zustimmung zu der Auffassung Preußens
gegeben hätten, der Abbruch der Verhandlungen endgültig in
Aussicht genommen sei. Es wurde also von Preußen immerhin
eine goldene Brücke gebaut, die man bei gutem Willen, ohne sich
etwas zu vergeben, recht gut benutzen konnte. Das war auch
die Meinung des sächsischen Ministerrates, der am 2. Sept. ab-
gehalten wurde, um Beust für seine Reise nach München zu der
dortigen Beratung der Darmstädter die nötige Instruktion mit-
zugeben. Beust war auch völlig der Meinung, daß nun der
Streit sich bei einiger Versöhnlichkeit auf allen Seiten bald bei-
legen lassen werde, und trug die Sache in diesem Sinne
in der am 12. Sept. zu Pillnitz unter Vorsitz des Königs ab-
gehaltenen Sitzung des Gesamtministeriums vor. Erstaunlicher-
weise stimmte aber Beust zu München der Erklärung zu, daß
man die in der preußischen Note vom 30. Aug. gegebenen Zu-
sagen nicht für genügend halte und auch den neuen Zollverein
nur auf acht Jahre abschließen könne. Er handelte also
durchaus wider die Abmachungen im Ministerrat und tat dies
noch mehr, indem er sich gleich den übrigen Bevollmächtigten