Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

— 268 — 
bestehend aus den beiden Bundeskorps der süddeutschen Staaten, 
in Anregung. Nur hatte man in Österreich ein großes Miß- 
trauen gegen die preußische Vermittlung. Von Rußland aber 
erfolgte gegen die aggressive Politik der deutschen Mittelstaaten 
eine in recht hochmütigem und belehrendem Tone gehaltene De- 
pesche, die Beust am 15. Juni zu einer scharf abfertigenden Ant- 
wortnote Veranlassung gab; sie wurde von vielen Seiten, u. a. 
auch von England, beifällig begrüßt. 
Unterdessen betrieb Preußen die kriegerischen Maßregeln mit 
weiterer Energie. Eine Kommission von Militärbevollmächtigten 
der Bundeskorps trat unter dem Vorsitze Moltkes in Berlin zu- 
sammen, wobei Sachsen durch den Major und Souschef im 
Generalstabe, Alfred von Fabrice, vertreten war. Allerdings 
änderten sich die Dinge ebenso ungünstig auf dem militärischen 
Kriegsschauplatze wie auf dem politischen für Österreich. Am 
24. Juni wurde Kaiser Franz Josef in der Schlacht bei Solferino 
geschlagen und sah sich dadurch genötigt, sich hinter das sog. 
Festungsviereck zurückzuziehen. Diese Nachricht berührte wohl 
kaum jemand schmerzlicher, als den langjährigen Freund des 
Kaisers, den Kronprinzen, wie überhaupt das sächsische Herrscher- 
haus von den aus diesem Kriege entstandenen Verwicklungen be- 
sonders heimgesucht wurde. War doch infolge der nationalen 
Bewegung in Italien die eng verwandte großherzogliche Familie 
von Toskana aus ihrer Herrschaft vertrieben worden, und das 
gleiche Schicksal hatte die Herzöge von Modena und Parma ge- 
troffen. Dagegen lag für Preußen keinerlei Veranlassung vor, 
irgend für Osterreich einzutreten, wenn nicht letzteres in dem 
Verhältnisse beider Großstaaten am Bunde einige von Preußen 
dringend verlangte Zugeständnisse machte; hierzu war aber Oster- 
reich trotz des Ernstes der Lage keineswegs gewillt. Vor allem 
gehörte zu den preußischen Forderungen, daß es im Falle der 
Mobilmachung seiner sämtlichen Truppen als der militärisch die 
anderen bei weitem überragende Staat den Oberbefehl über die 
Bundestruppen erhalten müsse, und ein dementsprechender An- 
trag wurde am 4. Juli in der Bundesversammlung zu Frank- 
furt gestellt; das VII. und VIII. Bundeskorps sollte nach seinem
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.