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stellig. Daraufhin konnte die genannte Strafsumme in Sachsen
auf — 28750 Taler im Gnadenwege vom Könige herabgesetzt
werden. — — «
DasdurchdenitalienischenKrieggestörteVerhältniszuOster-
reich suchte der Prinzregent von Preußen dadurch wieder zu
bessern, daß er den Kaiser Franz Josef von dem Verlauf seiner
Besprechung mit Napoleon unterrichtete. Dann hatte König Maxi-
milian von Bayern in Wien eine persönliche Begegnung in An-
regung gebracht und auf der Durchfahrt nach Berlin vom 3. bis
5. Juli sich in Dresden aufgehalten. Nach den mit dem Kaiser
getroffenen Abmachungen sollte die Begegnung am 25. Juli 1860
zu Teplitz stattfinden. Am 25. Juli kam der Prinzregent von
Koblenz nach Leipzig, wurde hier vom Kronprinzen Albert emp-
fangen und nach Dresden geleitet, worauf er zur Mittagstafel in
Pillnitz weilte, um dann sofort nach Teplitz weiterzufahren. Der
Erfolg der Zusammenkunft wurde am sächsischen Hofe alsbald be-
kannt, indem die beiden Herrscher von Preußen und Osterreich
am 27. Juli in Dresden erschienen. Der Prinzregent fuhr gleich
weiter nach Berlin, der Kaiser von Osterreich blieb bis zum 28.
und teilte seinem kronprinzlichen Freunde mit, was in Teplitz
vereinbart worden war. Da noch immer die Überzeugung vor-
waltete, daß Napoleon seine angreifende Politik fortsetzen würde,
andererseits der Kaiser Franz Josef die Rückgewinnung der Lom-
bardei noch nicht für ausgeschlossen erachtete, so hatte er sich
wenigstens für den Fall eines Angriffs von Viktor Emanuel, der
von Napoleon unterstützt würde, eventuell auch für einen Angriff
Napoleons auf die Niederlande oder die Schweiz die volle Hilfe
Preußens versprechen lassen. Natürlich war dabei wieder die
Bundeskriegsreform angeschnitten, aber ebenso natürlich keine Eini-
gung erzielt worden.
Über diese fanden Ende Juli im Bundesausschusse zu Frank-
furt Beratungen statt, die insofern von Interesse sind, als die
Protokolle die politischen Anschauungen der deutschen Mittel= und
Kleinstaaten bis zum Jahre 1866 widerspiegeln. Zunächst wird
der Gedanke ausgesprochen, daß die Idee der völkerrechtlichen Ein-
heit, die der Bund bilde, in keinem anderen Bundesinstitute so