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der Zweiteilung, gleichzeitig versicherte ein Rundschreiben des
Berliner Kabinetts die Bereitwilligkeit Preußens, jederzeit für
die Verteidigung Süddeutschlands einzutreten. Fernerhin stellte
Preußen am 2. Mai in Frankfurt den Antrag, daß die Bestim-
mung über den Oberbefehl bei einer gemeinschaftlichen Aktion
mit den Großmächten diesen zu überlassen sei; der Würzburger
Konvention wurde dabei mit keinem Worte gedacht.
Dies war die Lage, als die sächsische zweite Kammer in
die Beratung über den oben erwähnten Ausschußbericht eintrat.
In der Frage der Bundesreform war der Standpunkt der neun
Mitglieder der Fortschrittspartei bezeichnend für deren doktrinären
Standpunkt; sie erklärten die Bundesreform aus dem Grunde
für unnötig, weil ja nach den Beschlüssen der Nationalversamm-
lung von 1849 die Bundesverfassung überhaupt nicht mehr rechts-
beständig sei; dementsprechend stimmten sie auch gegen die Position
im Ausgabeetat für die Unterhaltung eines Bundestagsgesandten.
Die anderen Parteien aber anerkannten zwar die Notwendigkeit
einer einheitlicheren Gestaltung der Exekutivgewalt des Bundes,
verwahrten sich aber gegen jede zentralisierende Tendenz als un-
vereinbar mit den geschichtlichen Grundlagen des deutschen
Stammeslebens. In der ersten Kammer aber trat man der Frage
am 12. Juli näher; der hier zur Annahme gelangte Deputations-
antrag rechtfertigte den Bundestag gegen die auf ihn gerichteten
Angriffe in der zweiten Kammer, betonte das Anrecht der Mittel-
staaten auf eine entscheidende Anteilnahme an der obersten Bundes-
gewalt und erklärte sich vor allem für die Vereinigung Gesamt-
deutschlands, d. h. also gegen jeden Versuch, mit Ausschluß Öster-
reichs ein engeres Deutschland zustande zu bringen. Eine Einigung
der beiden Kammern wurde also hier nicht erzielt und bezeichnender-
weise erwähnte die Thronrede am Schlusse des Landtags die
deutsche Frage überhaupt nicht. Ein besseres Schicksal hatte ein von
Braun und Georgi gestellter Antrag auf baldige Herstellung des
im Frieden mit Dänemark verbürgten Rechtszustandes in Schles-
wig-Holstein; die Ansicht des Königs Johann über diesen Punkt
war bekannt, und die Regierung erklärte demzufolge sofort ihr
volles Einverständnis. Anders freilich verfuhr sie mit dem von