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Osterreich am 14. Aug. mit einem unter Rechbergs Vorsitz in
Wien vorberatenen Entwurfe vor den Frankfurter Bundestag trat
und vorschlug, einen gemeinsamen Zivilprozeß und ein gemein-
sames Obligationsrecht zu entwerfen und alsbald eine Delegierten-
versammlung aus den deutschen Volksvertretungen zur Beratung
dieser Institutionen einzuberufen. Es war das ebenso zweifellos
ein an sich heilsamer und durchführbarer Schritt, als auch poli-
tisch günstig für Osterreich, darum aber eben zugleich ungünstig für
Preußen, das sich übrigens noch in einer anderen Beziehung von
Osterreich in seiner Stellung bedroht sah: in einer Note vom
10. Juli hatte Osterreich seine Absicht erklärt, dem Zollverein
beizutreten. —
Was zunächst das Bundesreformprojekt Osterreichs anlangt,
so kam dies in einem für den beantragenden Staat ungünstigen
Sinne zur Erledigung. Sachsens Vertreter in Wien bei den
im Juli begonnenen Vorverhandlungen hatten nur einige Ausstände
an dem Delegiertenprojekte zu machen gehabt und in dieser Be-
ziehung ein Sondervotum abgegeben, sonst sich aber an die anderen
Vorschläge angeschlossen. Da Preußen von vornherein seine Ab-
lehnung ausgesprochen hatte, so war es eigentlich überflüssig,
die Verhandlungen in Frankfurt aufzunehmen. Aber Osterreich
und die Ehre verlangten es doch. Während nun diese Verhand-
lungen im Gange waren, hatte der neue, am 23. Sept. 1862
ins Amt getretene preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck,
seine nachmals auch veröffentlichten Unterredungen mit dem öster-
reichischen Gesandten in Berlin, Grafen Karolyi, in denen er
kurz heraus erklärte, das Verhältnis der beiden Großstaaten müsse
entweder besser oder schlechter werden; er fordere geradezu, daß
der Kaiserstaat seinen Schwerpunkt nach Ofen verlege und Preußen
die Leitung in Deutschland überlasse. Um so emsiger betrieb
Osterreich sein Reformprojekt, um sich am 22. Jan. 1863 in
Frankfurt eine Niederlage zu holen. Indem Kurhessen von der
österreichischen Partei abfiel, Braunschweig und Nassau aber es
fertig brachten, in einer Frage von solcher Wichtigkeit sich der
Stimmabgabe zu enthalten, wurde von den 17 Stimmen der
österreichische Antrag mit 9 gegen 7 Stimmen abgelehnt. Inter-