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den Vorzug vor seiner Vorliebe für Osterreich. Daher fiel dann
jene Mainote ziemlich scharf aus: „Durch die österreichische Auf-
fassung würde der Februarvertrag aufhören, ein beide Teile zu
ihrem gegenseitigen Nutzen einigendes Band zu sein, sondern er
würde vielmehr zu einer lästigen Fessel werden, und die öster-
reichische Interpretation desselben sei gewiß das am wenigsten
geeignete Mittel, um eine Erneuerung jenes Vertrags oder gar
die von Osterreich gewünschte Zolleinigung herbeizuführen.“
Trotzdem legte die österreichische Regierung am 10. Juli 1862
den Zollvereinsregierungen den Entwurf eines Präliminarvertrags
vor, „um die durch den Vertrag vom 19. Febr. 1853 angestrebte
gänzliche Zolleinigung zu vollziehen“; danach sollten die „gegen-
wärtig von einer gemeinsamen Zollinie umschlossenen Länder Oster-
reichs und die Länder des Zollvereins“ spätestens vom 1. Jan.
1868 an bis zum 1. Jan. 1877 ein gemeinsames Zollgebiet mit
den gleichen Zolleinrichtungen, Gesetzen und Strafen und einer
einheitlichen Beratung und Leitung der gemeinsamen Angelegen-
heiten bilden.
Dieser Plan, dessen Aussichtslosigkeit Osterreich schon seit
zehn Jahren klar sein mußte, wurde in Dresden am 12. Juli
vorgelegt, von wo man, wie schon erzählt, fünf Tage vorher
die definitive Genehmigung des französischen Vertrags nach Berlin
hatte gelangen lassen. Obwohl hier eine entschieden ablehnende
Antwort am Platze gewesen wäre, wurde eine solche auf Beusts
Wunsch, der, von der Londoner Weltausstellung kommend, gerade
in Paris weilte, auf die Zeit nach seiner Rückkehr verschoben und
auch dann noch nicht gegeben, weil bei ihm die politischen Rück-
sichten wieder die wirtschaftlichen zu überwuchern begannen.
Preußen wies natürlich die österreichischen Vorschläge schon am
21. Juli unbedingt zurück und unterzeichnete am 2. Aug. definitiv
die am 29. März erst vorläufig angenommenen Verträge. Da-
gegen erklärten Bayern am 8. Aug., Württemberg am 11. Aug.
bestimmt, daß sie den französischen Verträgen nicht beitreten
könnten; dieser Erklärung schlossen sich bald danach das Groß-
herzogtum Hessen und Nassau an und mit Beziehung auf die
Weigerung Bayerns und Württembergs fand es nun auch in