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gekommen, so sagte sich jeder, wo nach Vernichtung des Londoner
Protokolls die Losreißung der Elbherzogtümer sich ermöglichen
lassen mußte. Schon war auch der Herrscher für dieses neue
Fürstentum vorhanden, Herzog Friedrich von Augustenburg, auf
den als nächsten Agnaten die Herzogtümer schon immer für den
Fall des Aussterbens der direkten Linie des dänischen Königs-
hauses gehofft hatten. Zwar lebte dessen Vater Christian noch,
aber dieser hatte am 30. Dez. 1852 eine Akte vollzogen, wodurch
er seine Stammgüter in Holstein usw. gegen eine Kaufsumme
von 2¼ Mill. preuß. Talern der dänischen Regierung überließ,
zugleich aber auch versprach, für sich und seine Familie der da-
mals festgesetzten Erbfolgeordnung in der dänischen Monarchie
auf keine Weise entgegentreten zu wollen. Sein Bruder, der
Prinz Friedrich Emil von Noer, wahrte allerdings sein Erbrecht
durch Protest vom 24. März 1853; sein ältester Sohn Friedrich,
der damals schon majorenn war (geb. 6. Juli 1829) wartete
mit seinem Proteste bis zum 15. Jan. 1859. Während nun
einige deutsche Fürsten, wie der Großherzog von Baden und
der Herzog von Koburg, sich sofort für das Recht des Augusten-
burgers erklärten, verhielt sich König Wilhelm I. von Preußen
auf Bismarcks dringenden Rat ablehnend. König Johann, eben-
so wie der Kronprinz und das ganze sächsische Volk tief er-
griffen von dem Schicksale der Elbherzogtümer, war doch zu sehr
Jurist, um die Erbfolge des Augustenburgers ohne weiteres
anzuerkennen. Auf seinen Befehl übertrug das Ministerium die
Prüfung dieser Rechtsfrage den beiden Professoren der Leipziger
Juristenfakultät Albrecht und von Gerber und dem Direktor des
Hauptstaatsarchivs Karl von Weber. Dem Prinzen Friedrich,
der sich in einem Schreiben vom 24. Nov. an ihn um seine
Unterstützung am Bundestage gewandt hatte, antwortete der König,
daß er nach unparteiischer Prüfung der Rechtsansprüche des Fürsten
für das zu Recht Erkannte ohne alle Rücksicht nach seiner Über-
zeugung eintreten werde. —
Einen ganz anderen Standpunkt nahm Preußen ein. Zu-
nächst sah dessen Staatsleiter mit dem ihm eigenen Scharfblick
den Zeitpunkt gekommen, wo man mit der schleswig--holsteinischen