Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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schusse am Bunde sofortige Berichterstattung über ihren Antrag 
vom 27. Juli, daß nämlich die Volksvertretung in den Herzog- 
tümern einberufen und Schleswig in den Bund aufgenommen 
werden solle, sahen sich aber durch die unter dem Drucke der 
Vormächte beschlossene Vertagung des Bundes bis zum 26. Okt. 
außer Stand gesetzt, ihren Antrag durchzubringen. Als dann 
aber die Bundestagsferien vorüber waren, wiederholten Sachsen, 
Bayern und Hessen-Darmstadt am 4. Nov. 1865 den vorerwähnten 
Antrag, mit keinem anderen Erfolge, als ihn wiederum auf die 
lange Bank geschoben zu sehen. Darauphin erklärten sie an- 
gesichts der stillschweigenden Billigung der Hintansetzung der 
Rechte des Augustenburgers durch die Mehrheit des Bundestags, 
daß „sie, sofern und solange nicht dem Bunde zu einer von 
der Grundlage des Rechtes ausgehenden Beratung und Beschluß- 
fassung Aussicht geboten werde, ihre Aufgabe und Tätigkeit 
in dieser Angelegenheit innerhalb der Bundesversammlung als 
abgeschlossen betrachten und sich auf eine laute und entschiedene 
Verwahrung gegen jede dieser Grundlage fremdartige Abmachung 
beschränken würden“. Dieser resignierte Beschluß war das Ende 
so vieler Hoffnungen des Jahres 1865. 
Ein Besuch des Kronprinzen Albert bei seinem kaiserlichen 
Freunde in Ischl in der ersten Hälfte des Oktober, woran sich 
noch ein viertägiger Aufenthalt in Wien schloß, machten ihm zwar 
die geringe Zufriedenheit des Kaisers mit dem Gasteiner Ver- 
trag, aber auch die sich kreuzenden Strömungen und Ziele in 
den österreichischen Kreisen klar. Daß Bismarck vor der Gasteiner 
Konvention, die ihm von seinem dankbaren König bezeichnender- 
weise den Grafentitel eintrug, mit der italienischen Regierung 
Fühlung für den Fall eines Krieges mit Osterreich genommen 
hatte, wußte man in Wien recht wohl. Dort konnte Kronprinz 
Albert auch von einer zwischen Bismarck und v. d. Pfordten 
am 23. Aug. in München geschehenen Unterredung berichten, die 
den Gasteiner Vertrag und den Besitz von Venetien zum Gegen- 
stand gehabt hatte. Danach hatte der preußische Ministerpräsi- 
dent offen von der Notwendigkeit der Annexion beider Herzog- 
tümer durch Preußen gesprochen; Österreich könne höchstens eine
	        
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