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von der Wiedergewinnung des Innviertels verlautet. . . . Des
Trüben gab es schließlich viel, zu fischen aber wenig.“
In weit größerem Umfange aber kam für die Beustsche Politik
das Verhalten Osterreichs in Betracht. Gab aber nun gegenüber der
auch von den sächsischen Offiziösen anerkannten zielbewußten, wenn
auch verabscheuten Haltung Bismarcks die Politik des Kabinetts
Mensdorff-Esterhazy die Garantie eines durch Sicherheit und
Konsequenz begründeten Erfolgs? Warum waren die verschie-
denen Strömungen und Gegenströmungen am Wiener Hofe trotz
der klaren Berichte des Gesandten von Könneritz so gleichgültig
für die Beustschen Pläne, wie sie maßgeblich für das Urteil des
Herzogs Ernst von Koburg waren, wenn er sagt: „In den
inneren und äußeren Verhältnissen Osterreichs traten Persönlich-
keiten in den Vordergrund, welche fast mehr den Eindruck von
Spielern als von Staatsmännern zu machen geeignet waren“?
In den ersten Tagen des März erklärte Graf Karolyi in
Berlin, daß Osterreich, wenn Preußen so fortfahre wie bisher,
auch zum äußersten, zum Kriege, entschlossen sei. Dem entsprachen
die Beschlüsse des am 7. und 14. März unter dem Beisein des
Erzherzogs Albrecht und des Feldzeugmeisters Benedek und anderer
hervorragender Generale abgehaltenen Marschallrats. Gegenüber
einer vorsichtigeren Auffassung, die nur eine rein defensive Stel-
lung in der Nähe von Olmütz einzunehmen empfahl, siegte eine
andere, die den alten Radetzkyschen Plan von 1850 einer zu raschem
Vorstoß nach Norden geeigneten Truppenkonzentration in Böh-
men erneute. Gleichzeitig aber begann man in Sachsen schon
seit Anfang März und namentlich seit dem oben erwähnten Winke
aus Berlin Vorkehrungen zu treffen, um die bewaffnete Macht
und das Kriegsmaterial vor einem plötzlichen Angriffe sicher-
zustellen. Wenn auch von einer Mobilmachung noch nicht die
Rede war, so bestand doch schon vor dem 10. März der unter
hervorragender Teilnahme des Kronprinzen Albert beschlossene
Plan, das Gros des Heeres zwischen Freiberg und Chemnitz zu
vereinigen, um von hier aus im Notfalle über das Vogtland
zu entweichen und sich mit den Bayern zusammenzuschließen. Es
konnte im Zusammenhang mit den österreichischen Beschlüssen nicht