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war. Ebenso unzufrieden mit dem scheinbaren Schluß des Janus-
tempels war man in Italien, wo man sich mit dem
Gedanken der kriegerischen Wiedergewinnung Venetiens in den
leitenden Kreisen und in der Volksvertretung befreundet hatte.
Darum fuhr auch die italienische Regierung trotz der friedlicheren
Aussichten in ihren Rüstungen fort, wenngleich sie darüber einen
Schleier zu breiten versuchte. Diese Rüstungen trafen genau mit
der Zeit zusammen, in der Graf Mensdorff soeben seine Ab-
rüstungsdepesche nach Berlin geschickt hatte und auf Antwort war-
tete. Sie verhalfen der Kriegspartei in Osterreich wieder zur
Vorherrschaft; vor allem war nun, wie 1859, der Kaiser für den
Krieg; zu seinem Schrecken erhielt Mensdorff von ihm eine Denk-
schrift des österreichischen Generalstabs behändigt, welche die Mobili-
sierung der Armee verlangte. Zwar mahnte er in einer Gegenschrift
wegen des üblen politischen Eindrucks, den diese Maßregel machen
würde, dringend davon ab; er wurde im Ministerrate überstimmt,
hatte aber gleichwohl nicht den Mut, seine Entlassung zu nehmen.
Er wußte nicht, wie ein Historiker unserer Tage sagt, daß er
nur die Rolle der Wand in Shakespeares „Sommernachtstraum“
spielte. Und so wurde die Mobilisierung zunächst nur der Süd-
armee beschlossen, am selben 21. April, an dem die entgegen-
kommende preußische Depesche abgeschickt wurde. Und als dann
auf Bismarcks Anfrage Mensdorff am 26. April erklärte, die
österreichische Regierung mache nur die Südarmee mobil, durfte
jener ganz richtig antworten, darüber könne man in Preußen
nicht entscheiden, wo und zu welchem Zwecke mobil gemacht werde.
Nun war auch der an sich friedliebende König Wilhelm von
der Treulosigkeit Osterreichs überzeugt und damit von der Not-
wendigkeit des Krieges. In Osterreich aber ergingen schon am
27. April die Befehle zur Mobilisierung auch der Nordarmee.
Kaum konnte jetzt jemand noch ernstlich an die Erhaltung des
Friedens glauben, namentlich da am 26. April außer der er-
wähnten Beruhigungsnote Mensdorffs nach Berlin noch eine
zweite ergangen war, in der im Widerspruch mit den Abmachungen
des Januar 1864 gedroht wurde, die schleswig-holsteinische An-
gelegenheit dem Bunde zur Entscheidung zu überlassen.